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Dienstalterstufen auch für Anwärter?
Verfasst: 26. Jan 2011, 20:19
von Shifty
Hallo zusammen,
hab da mal eine Frage zu den Dienstalterstufen. Hab schon viel gesucht, aber für meinen speziellen Fall leider keine Antwort gefunden.
Zum Zeitpunkt meines 21. Geburtstags war ich Soldat auf Zeit und somit im öffentlich Dienst. Dort blieb ich bis zu meinem 24. Geburtstag. Theoretisch müsste mir diese Zeit ja auf mein Dienstalter angerechnet werden.
Hat meine bisherige Dienstzeit Einfluss auf meine Anwärterbezüge oder ist dies erst nach Abschluss der Ausbildung ausschlaggebend für die Höhe der Besoldung?
Danke schon mal im Voraus.
Verfasst: 26. Jan 2011, 20:22
von Silencium
Die Anwärterbezüge sind fix. Da gibt es keine Dienstaltersstufen, sie bleiben während des Vorbereitungsdienstes konstant und sind je nach Eingangsamt nach der Laufbahnausbildung unterschiedlich hoch.
Verfasst: 27. Jan 2011, 09:35
von Klaus
Was hat das mit Beihilfe oder Reisekosten zu tun...?
Verfasst: 27. Jan 2011, 17:49
von Shifty
Klaus hat geschrieben:Was hat das mit Beihilfe oder Reisekosten zu tun...?
Du hast das "etc." vergessen. Hat doch alles irgendwie mit Geld zu tun.
Verfasst: 27. Jan 2011, 23:34
von DeBeVau
Hallo Shifty,
könnte es sein, dass Du während Deiner Ausbildung auch noch Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr bekommst.
Verfasst: 28. Jan 2011, 13:03
von Shifty
DeBeVau hat geschrieben:Hallo Shifty,
könnte es sein, dass Du während Deiner Ausbildung auch noch Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr bekommst.
Nein, Übergangsgebührnisse bekomme ich keine mehr, da ich schon eine Zeitlang in der freien Wirtschaft tätig bin.
Verfasst: 28. Jan 2011, 14:21
von DeBeVau
Hallo Shifty,
dann wurden doch Beiträge von der Bundeswehr für Deine Soldatenzeit an die gesetzliche Rentenversicherung überwiesen.
Beste Grüße!
Verfasst: 30. Jan 2011, 23:17
von Gerda Schwäbel
DeBeVau hat geschrieben:... dann wurden doch Beiträge von der Bundeswehr für Deine Soldatenzeit an die gesetzliche Rentenversicherung überwiesen.
...
Lieber Versicherungsvertreter! Was hätte oder hat das Deiner Meinung nach mit der Frage nach dem Einfluss der früheren Dienstzeit auf die Höhe der Anwärterbezüge/späteren Dienstbezüge zu tun?
M. E. kann man hinsichtlich der späteren Dienstbezüge nur spekulieren. Zuerst müsste auf den Tisch, wer der Dienstherr ist.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel