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Bereitschaftsdienst ist Dienst !

Verfasst: 25. Jan 2011, 20:24
von dove
Da allgemein interessant (nicht nur für die Pol.)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden

das Bereitschaftsdienst bei der Pol. ist 1 zu 1 auszugleichen !

http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... or443.html


Leute
lasst euch nicht verarschen !