Bereitschaftsdienst ist Dienst !
Verfasst: 25. Jan 2011, 20:24
Da allgemein interessant (nicht nur für die Pol.)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden
das Bereitschaftsdienst bei der Pol. ist 1 zu 1 auszugleichen !
http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... or443.html
Leute
lasst euch nicht verarschen !
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden
das Bereitschaftsdienst bei der Pol. ist 1 zu 1 auszugleichen !
http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... or443.html
Leute
lasst euch nicht verarschen !