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Schritte zur Frühpensionierung?
Verfasst: 22. Jan 2011, 16:49
von Malinche
Hallo liebes Forum,
ich habe mich hier angemeldet, weil mich eine dringende Frage umtreibt.
Ich bin die Tochter eines Beamten (früherer Gymnasiallehrer in Niedersachsen), der sich mit Mitte 50 aus dem Schuldienst zurückgezogen hat, seitdem ohne Bezüge vom Ersparten lebt.
Das Problem: Mein Vater (heute 60 Jahre alt) ist nun an Leukämie erkrankt und in stationärer Behandlung. Da er ja nicht beihilfeberechtigt ist, kommen immense Kosten auf ihn zu, 70% aller Krankheitskosten.
Meine Frage ist: Welche Schritte müsste er/ ich unternehmen, damit er so schnell wie möglich als dienstunfähig in die Frühpensionierung entlassen werden kann?
Ich weiß nicht, ob irgendjemand eine Idee dazu hat, aber ich bin für alle Tipps wirklich sehr dankbar
Gruß
die Tochter
Verfasst: 23. Jan 2011, 11:44
von kreisverkehr
Was heisst denn " ... aus dem Schuldienst zurückgezogen hat" ? Um eine weitere Aussage treffen zu können, müsste dieser Umstand präzisiert werden.
Verfasst: 23. Jan 2011, 13:37
von DeBeVau
Hallo Malinche,
tja das ist nicht so einfach, da niemand weiß ob Dein Vater seine Beamtenstelle gekündigt hat.
Evt wäre auch eine Entlassung von seitens des Dienstherrn möglich.
Nähere Informationen sind schon erforderlich.
Freundliche Grüße!
Verfasst: 24. Jan 2011, 08:36
von Klaus
Vielleicht hat er sich ja ohne Bezüge beurlauben lassen. Dann wird er sich aber auch mit 100 Prozent privat versichern müssen und nicht mit 30. Das geht nur bei Pensionären.
Er sollte versuchen, aus dringenden, privaten Gründen, die Beurlaubung rückgängig zu machen.
Ansonsten machen Deine Angaben keinen Sinn.
Verfasst: 24. Jan 2011, 09:44
von DeBeVau
ich vermute einmal, dass er seine Krankenversicherung mit 30 % beibehalten hat und sie nicht auf 100 % aufgestockt hat.
Aber keine Beihilfe mehr erhält.
Die Klärung dürfte nicht so einfach sein.
Verfasst: 24. Jan 2011, 10:35
von Klaus
Zumal sich Malinche auch nicht mehr meldet.
Wie kommt er auf 30 Prozent? Nur, wenn er noch zwei Kinder im Familienzuschlag hat.
Ansonsten ist ein Beamter verpflichtet, seit 2007, sich zu 100 Prozent zu versichern, wenn er ohne Dienstbezüge beurlaubt wird.
Verfasst: 24. Jan 2011, 10:53
von Bundesfreiwild
Ich denke, hier muss die Fragestellerin die zuständige Personalstelle und die Krankenkasse befragen, um erstmal den Rechtsstatus zu klären.
Verfasst: 25. Jan 2011, 14:55
von Malinche
Hallo, danke für die Resonanz auf meine (anscheinend etwas unklare

Frage).
@ DeBeVau: Ja, so ist es. Er hat seine Krankenversicherung nicht auf 100% aufgestockt, als er sich 2006 ohne Bezüge hat beurlauben lassen (gekündigt hat er nicht).
Wie er auf die 30% kam, weiß ich nicht genau. Vielleicht war mein Bruder 2006 noch mit in der Familienversicherung.
Vielleicht wusste mein Vater auch nicht, dass man seit 2007 verpflichtet ist, sich in diesem Fall zu 100% zu versichern, wie ich gerade aus Klaus' Beitrag erfahren habe.
Denke auch, er muss aus "dringenden, privaten Gründen" die Beurlaubung rückgängig machen bzw. von einem Amtsarzt dienstunfähig geschrieben werden. Ich setze mich jetzt erst einmal mit dem Leiter seiner alten Schule in Verbindung.
Danke nochmal für die Antworten. Ich dachte, vielleicht hätte schon mal jemand Ähnliches erlebt, aber ich wünsche es natürlich niemandem
Lieben Gruß
Malinche