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Unentschieden - Konsequenzen zu befürchten?

Verfasst: 16. Jan 2011, 12:51
von Stempel
Hallo,

Ich erhoffe mir durch meinen Beitrag einen Lösungsansatz für mein Problem. Angenommen ein Beamter auf Widerruf beantrag seine Entlassung, da er sich in der Ausbildung nicht wohlfühlt. Zur Unterschrift der Entlassungsurkunde (liegt bereits vor) kommt es dann aber nicht, da der Beamte in Ausbildung nocheinmal darüber nachgedacht hat, und dem Ganzen noch eine Chance geben will. Da sich die Situation nicht bessert und mittlerweile eine Alternative bereitsteht, wird nun entgültig nocheinmal der Antrag auf Entlassung gestellt und unterschrieben. Könnte ein solches Vorgehen Probleme mitsich bringen, wenn man nun im gleichen Bundesland eine weitere Beamtenkarriere einschlagen will (z.B. auf Grund fehlender charakterlicher Eignung?) Wird ein solches Verhalten der anderen Behörde mitgeteil (z.B. in Form der Personalakte?)

Mit Antworten wäre mir wirklich sehr geholfen.

Gruß

P

Verfasst: 16. Jan 2011, 13:38
von schäferhund
Hallo,
Behördenleiter und Personalchefs der unterschiedlichsten Ressorts kennen sich sehr häufig persönlich (z. Bsp. vom Studium oder von Tagungen). Mein Amtsleiter ist z.Bsp. Mitglied in einem "Behördernleiterstammtisch", der sich einnal monatlich in einer Gaststätte trifft. Da kann es also sein, dass der Leiter eines Finanzamts sich mit den Leitern des Bauamts, des Landwirtschaftsamts, der Polizei oder Stadtverwaltung trifft. Du mußt also schon damit rechnen, dass da über dich gesprochen wird.
Häufig ist es auch so, dass besonders sensible Daten nicht in der Personalakte landen, sondern telefonisch ausgetauscht werden.
Ob Dein geschildertes Verhalten irgendwie negativ verwertet werden könnte ist natürlich wieder eine andere Sache.

Verfasst: 17. Jan 2011, 17:15
von Stempel
Hallo und vielen Dank für die Antwort,

dass ggf. über mich geredet wird könnte ich zur Not noch verkraften. Vielmehr stellt sich für mich die Frage, ob es ggf. beamtenrechtliche Konsequenzen für mich haben könnte, wenn ich eine beantragte Entlassung erst nicht unterschreibe und dann kurze Zeit später nocheinmal die Entlassung beantrage, um im direkten Anschluss eine neue Beamtenkarriere im gleichen BL einzuschlagen. Es könnte ja sein, dass es dann heißt, dass man generell nicht mehr geeignet ist. Grundsätzlich sehe ich dafür eigentlich keine Gründe, da ich das Ganze sicherlich nicht mit Absicht so gemacht habe, aber so richtig sicher bin ich mir eben nicht. Von daher wäre mir mit Antworten sehr geholfen.

Mfg L

Verfasst: 20. Jan 2011, 17:11
von Stempel
Hallo,

kann mir ggf. jemand sagen, ob es ein Gesetz bzw. eine Regelung gibt, die mir (in meinem geschilderten Fall) verbieten könnte, die zweite Beamtenlaufbahn einzuschlagen? Ich habe nichts finden können.

Wäre wirklich froh über eine Antwort.

Mfg

Verfasst: 20. Jan 2011, 17:59
von Gerda Schwäbel
Ich habe nichts finden können.
Das wäre auche ein Ding der Unmöglichkeit, weil es eine solche Regelung nicht gibt! Dieses Verhalten kann natürlich zu Rückfragen führen. Um unnötige Probleme aus dem Weg zu gehen, wäre es gar nicht schlecht, das im Bewerbungsschreiben zu thematisieren. Ich würde es erwähnen, die Hintergründe angeben und erläutern, weshalb ich überzeugt bin, mit der jetzt angestrebten Laufbahn besser zu fahren und weshalb es meiner Meinung nach ausgeschlossen ist, dass diese Probleme wieder auftauchen.
Da ist ein bisschen Phantasie gefragt!
Viel Erfolg und viele Grüße
Gerda Schwäbel

Verfasst: 20. Jan 2011, 23:00
von Stempel
Hallo und vielen Dank für die Antwort,

in dem geschilderten Fall geht es um den Wechsel von einer Behörde hin zum Referendariat für das Lehramt (1.Staatsexamen liegt vor). In diesem Fall musste ich kein Bewerbungsschreiben versenden, sondern nur ein Antragsbogen für die Zulassung zum Ref ausfüllen. Der Ref Platz liegt bereits vor, allerdings befürchte ich nun, dass die jetzige Behörde im Falle der erneuten Kündigung, mir durch mein wechselhaftes Verhalten Steine in den Weg legen könnte und dem Regierungspräsidium mitteilt, dass ich mich durch mein Verhalten nicht als geeignet für eine Beamtenlaufbahn herausgestellt habe. Wäre eine solche Konstellation den prinipiell möglich, auch ohne Gesetze oder ist davon nicht auszugehen? Ich habe einfach zu wenig Einsicht in diese Abläufe.

Vielen Dank für die Hilfe

Lg

Verfasst: 20. Jan 2011, 23:44
von Gerda Schwäbel
Stempel hat geschrieben: ... allerdings befürchte ich nun, dass die jetzige Behörde im Falle der erneuten Kündigung, mir durch mein wechselhaftes Verhalten Steine in den Weg legen könnte und dem Regierungspräsidium mitteilt, dass ich mich durch mein Verhalten nicht als geeignet für eine Beamtenlaufbahn herausgestellt habe. ...

Vielen Dank für die Hilfe

Lg
Diese Angst ist völlig unbegründet! Deine jetzige Personalstelle hat ganz andere Probleme, als sich darüber Gedanken zu machen, ob Du mit Deiner scheinbaren Wechselhaftigkeit und eventuell fehlenden Entscheidungsfreude künftig jemand Anderem Zusatzarbeiten aufbürdest!
Und wenn Du die bist, die ich vermute (wenn Du z. B. an anderer Stelle vor sechs Tagen erfolglos wegen zurückzuzahlender Ausbildungskosten gefragt hast), dann empfehle ich Dir ein Gespräch (unmittelbar oder zumindest am Telefon) mit jemandem der/die sich auskennt. Schriftliche Botschaften scheinen Dich nicht wirklich zu erreichen. (Sorry, aber das musste ich jetzt einfach loswerden.)

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Verfasst: 21. Jan 2011, 18:25
von Stempel
Hallo,

na dann hoffe ich mal, dass meine Personalstelle das auch so sieht und sich nicht maßlos darüber aufregt, dass ich jetzt schon wieder ankomme, noch dazu so spät. Müsste nämlich bis 31.01.2011 alles geregelt sein, damit ich am 01.02.2011 an andere Stelle anfangen kann. War mir eben ewig nicht sicher ob ich das bringen kann. Ich hoffe wirklich, dass das noch so kurzfristig klappt. Hat in diesem Fall viell. noch jemand Erfahrungswerte? @Gerda: Um Rückzahlungen ging es mir allerdings wirklich nie. Das ist in diesem Fall mein geringstes Problem, wirklich.

Lg L

Verfasst: 24. Jan 2011, 20:19
von Stempel
Hallo,

kann mir vielleicht jemand einen groben Richtwert nennen, wie lange es dauert (ab Entlassungsersuchen) bis ein Beamter auf Widerruf wieder "auf freiem Fuß" ist, also wie lange die Personalbehörde braucht bis die Entlassungsurkunde zur Unterschrift bereit liegt?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Gruß

L

Verfasst: 4. Feb 2011, 22:39
von Beamter_41
Durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde durch deinen neuen Dienstherren würde das "alte" Beamtenverhältnis automatisch beendet sein. Nicht der feinste Weg, aber heutzutage kommt sowas schon mal vor.

Gruß
T.