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§ 115 StGB jetzt

Verfasst: 15. Jan 2011, 19:49
von dove
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Berlin, 14.01.01

Zitat BZ Berlin:
Gegen 23.30 Uhr wurde der Mann (21) in einem Bus bei einer Körperverletzung beobachtet. Der Zeuge, der die Tat gesehen hatte, wurde dann am Leopoldplatz von dem 21-Jährigen mit einem Messer bedroht.

Die alarmierte Polizei durchsuchte nach der Festnahme den Angreifer. Dabei schlug er wild um sich und traf eine 34-jährige Beamtin mit dem Ellenbogen am Kopf.
§ 115 StGB

§ 115 StGB (neu) mit freundlicher Unterstützung der gdp.de
– Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten


Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begeht oder

der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.