Seite 1 von 1

bald gesund - trotzdem vorzeitiger Ruhestand ! ?

Verfasst: 9. Jan 2011, 11:48
von schäferhund
Eine Beamtin berichtete mir kürzlich, dass ihr Dienstherr sie nach nunmehr 10 Monaten Dienstunfähigkeit jetzt in den vorzeitigen Ruhstand versetzen möchte. Hausarzt, Facharzt und sogar Amtsarzt bestätigen aber, dass die Beamtin etwa in 3 - 4 Monaten wieder voll dienstfähig wäre. Der Dienstherr meint jedoch, dass er an die Prognosen der drei Mediziner nicht gebunden sei (!) und drängt weiterhin auf eine Frühpensionierung.
Ist das Vorgehen des Dienstherrn eigentlich zulässig ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Re: bald gesund - trotzdem vorzeitiger Ruhestand ! ?

Verfasst: 9. Jan 2011, 12:34
von leonsucher
schäferhund hat geschrieben: Ist das Vorgehen des Dienstherrn eigentlich zulässig ?
Das wird der Beamtin nur ein Fachanwalt für Beamtenrecht beantworten können, denn ohne Rechtsbeistand wird der Dienstherr den für ihn bequemsten Weg wählen.

Re: bald gesund - trotzdem vorzeitiger Ruhestand ! ?

Verfasst: 16. Jan 2011, 19:31
von floody
schäferhund hat geschrieben: Ist das Vorgehen des Dienstherrn eigentlich zulässig ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schau mal dir mal den §44 BBG an.

Dort steht wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist, kann in den Ruhestand versetzt werden. Wenn aber der Amtsarzt aber bestätigt, das eine vollständige Dienstfähigkeit innerhalb kurzer Zeit wieder hergestellt sein wird, dann ist diese Vorgehen mehr als fraglich. Hier wird mit Sicherheit eine Politik des Stellenabbaus verfolgt gegen die man sich wehren sollte. Es ist natürlich günstiger für den Staatshaushalt Mindestpension zu zahlen.


.

Verfasst: 12. Mai 2011, 22:36
von minet
Der Dienstherr muss aber nicht der WEmpfehlung des Amtsarztes folgen.

Verfasst: 13. Mai 2011, 06:18
von Roland64
minet hat geschrieben:Der Dienstherr muss aber nicht der WEmpfehlung des Amtsarztes folgen.

Bei dieser "Praxis" des Dienstherren hat der Beamte bei einer Klage gegen die DDU aber sehr gute Aussichten.....

Verfasst: 13. Mai 2011, 07:46
von Bundesfreiwild
Eben. Wozu IST denn der Bericht des Amtsarztes einzuholen?

Wenn der Dienstherr es dann aber doch tut, sind die Chancen in einem Widerspruchs- und anschließendem Klageverfahren sehr gut.

Ich weise nochmal darauf hin, dass der OBERSTE Dienstherr (die für die Ernennung zuständige Behörde) vom Betriebsrat per Bedenkenäußerung "belästigt" werden kann und der die letzte Entscheidung über das Verfahren zu treffen hat.

WER die für die Ernennung aktuell zuständige Behörde (bzw. deren Chef) ist, kann man aus seiner letzten Ernennungsurkunde erkennen. Falls - wie bei Telekom - ein Postnachfolgeunternehmen oder die Bahn verwickelt ist, wird es der zuständige PersonalVORSTAND sein. Bei der Telekom z.B. der Herr Sattelberger.

Genauer:
Bundesbeamtengesetz Abschnitt 5 Unterabschnitt 2
Dienstunfähigkeit (§47), Absatz 2

(2) Die Beamtin oder der Beamte kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Danach entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde über die Versetzung in den Ruhestand im Einvernehmen mit der obersten Dienstbehörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Noch ein Hinweis: Da steht, die Beamtin erhebt Einwendungen. Das soll und muss er/sie auch selbst tun. Gleichzeitig aber unbedingt den Personal/Betriebsrat in Kenntnis setzen und dort (bitte alle relevanten Unterlagen mitschicken - sie werden vertraulich behandelt) um die Erhebung von Bedenken durch den Betriebsrat bitten.

Und wie gesagt, das kann der Beamte und der BR bis zur Ernennungsbehörde durchziehen.
Wenn sowas Fragliches erst mal ganz oben auf dem Teich schwimmt und sich jemand aus der Bel Etage persönlich mit seiner Entscheidung in die Nesseln setzen muss, dann bewirkt das meist etwas.

Verfasst: 19. Mai 2011, 18:44
von taxman1985
Ich habe schon zu genüge mitbekommen, dass Beamte innerhalb eines Jahres dauerhafter Krankheit für DU erklärt wurden, dies zieht sich durch sämtliche Altersschichten. Aus meinem Leben außerhalb des Amtes kenne ich einen Beamten, welcher seit über 2 Jahren krank ist ( Autounfall ) und er muss jetzt erst zum Amtsarzt. Für mich ist die unterschiedliche Handhabung einfach unvorstellbar. Ich denke, wenn eine Dienststelle einen Beamten los werden will, kann sie dies schnell tun. Wenn ein Quertreiber 3 Monate in einem Zeitraum von 6 Monaten Krank ist, zum AA schicken und danach nach Hause. Quertreiber ist man los und bekommt einen neuen, der hoffentlich mit dem Strom schwimmt. Ich denke auch, wenn ein Beamter unbedingt DU werden will, ist dies auch möglich. Lang genug Krank schreiben lassen, wegen irgendwelcher seelischen Angelegenheiten und Arztbefunde sammeln. Dies ist leider zu Lasten des "Rufes" beim Volk und vor allem zu Lasten von Leuten, welche eine Ernsthafte Krankheit haben und DU sind.

Verfasst: 24. Mai 2011, 17:26
von Johann
es ist richtig, dass der Dienstherr den Empfehlungen des Arztes nicht Folge leisten muss, allerdings kann er auch nicht einfach so einen Beamten entlassen, ohne gute Gründe hervorzubringen.
Die Beamtin sollte sich die Meinung von einem Anwalt einholen, der sie in dieser Situation berät und ihr ihre Möglichkeiten darlegt. Damit ist man besser beraten. Anderenfalls hat der Dienstherr einfacheres Spiel, seinen Wunsch durchzubekommen.