prüfungserleichterter Aufstieg nach § 30 Laufbahnverordnung
Verfasst: 28. Dez 2010, 15:09
Hallo Leute,
ich bin Seiteneinsteiger in einer Kommunalverwaltung und hier 10 Jahre tätig. Hier geht fast jedes Jahr eine Beamte/ein Beamter zum Aufstiegslehrgang. In der Regel sind die Aufsteiger um die 30.
Ich bin 10 Jahre älter und habe nicht vor, mir nochmal drei Jahre anzutun. Also informiere ich mich über den prüfungserleichterten Aufstieg.
Nun meine Fragen: hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich? Wer bietet diesen Aufstiegslehrgang in NRW an? Gibt es eine Verordnung zu der Ausbildungsgestaltung/Prüfung?
Ich bin im Netz nicht fündig geworden. Es gibt viele Spezialverordnungen wie z. B. für den Justizdienst. Aber nichts für den Kommunalbereich...
Dann sagt das Gesetz, dass man den Lehrgang zeitnah zur Vollendung des 45sten Lebensjahres absolvieren sollte.
Was ist zeitnah - also ich sehe zwar prima aus, fühle mich jedoch in dem Fall gerne zeitnah am 45sten ...
Danke für die Antworten und jetzt schonmal einen guten Rutsch ins Jahr 2011!
ich bin Seiteneinsteiger in einer Kommunalverwaltung und hier 10 Jahre tätig. Hier geht fast jedes Jahr eine Beamte/ein Beamter zum Aufstiegslehrgang. In der Regel sind die Aufsteiger um die 30.
Ich bin 10 Jahre älter und habe nicht vor, mir nochmal drei Jahre anzutun. Also informiere ich mich über den prüfungserleichterten Aufstieg.
Nun meine Fragen: hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich? Wer bietet diesen Aufstiegslehrgang in NRW an? Gibt es eine Verordnung zu der Ausbildungsgestaltung/Prüfung?
Ich bin im Netz nicht fündig geworden. Es gibt viele Spezialverordnungen wie z. B. für den Justizdienst. Aber nichts für den Kommunalbereich...
Dann sagt das Gesetz, dass man den Lehrgang zeitnah zur Vollendung des 45sten Lebensjahres absolvieren sollte.
Was ist zeitnah - also ich sehe zwar prima aus, fühle mich jedoch in dem Fall gerne zeitnah am 45sten ...
Danke für die Antworten und jetzt schonmal einen guten Rutsch ins Jahr 2011!