Amtsärztliche Untersuchung - Wird das was?
Verfasst: 24. Dez 2010, 01:09
Hallo Leute!
Ich habe vor, nächstes Jahr eine Ausbildung als Beamter im gehobenen nichttechnischen Dienst anzufangen. Wo genau, weiß ich noch nicht (bei der FH Bund bin ich bereits genommen, die Verfahren auf Landesebene (Bayern) und beim Zoll laufen noch).
Demnächst steht für mich daher die amtsärztliche Untersuchung an. Und vor der ist mir sehr unwohl... Hatte mich schonmal bei der Polizei beworben und bin da aber durch diese Untersuchung gefallen. Ich hatte nämlich nach einem Sportunfall eine Knie-OP und die Polizeiärzte waren der Ansicht, dass es "Hinweise auf eine mangelnde Belastbarkeit bei chronischen Veränderungen im Kniebereich" (Formulierung so ähnlich) gäbe.
Heißt das nun, dass ich auch in allen anderen Beamten-Bereichen durch die amtsärztliche Untersuchung fallen werde und keine Chance auf die Ernennung zum "Beamten auf Lebenszeit" besteht (zumal in dem amtsärztlichen Gutachten eine "Äußerung enthalten sein muss, ob mit dem Eintritt vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist")?
Oder sind die Anforderungen außerhalb der Polizei andere?
Vielen Dank schon jetzt für Antworten und frohe Weihnachten,
Martin
Ich habe vor, nächstes Jahr eine Ausbildung als Beamter im gehobenen nichttechnischen Dienst anzufangen. Wo genau, weiß ich noch nicht (bei der FH Bund bin ich bereits genommen, die Verfahren auf Landesebene (Bayern) und beim Zoll laufen noch).
Demnächst steht für mich daher die amtsärztliche Untersuchung an. Und vor der ist mir sehr unwohl... Hatte mich schonmal bei der Polizei beworben und bin da aber durch diese Untersuchung gefallen. Ich hatte nämlich nach einem Sportunfall eine Knie-OP und die Polizeiärzte waren der Ansicht, dass es "Hinweise auf eine mangelnde Belastbarkeit bei chronischen Veränderungen im Kniebereich" (Formulierung so ähnlich) gäbe.
Heißt das nun, dass ich auch in allen anderen Beamten-Bereichen durch die amtsärztliche Untersuchung fallen werde und keine Chance auf die Ernennung zum "Beamten auf Lebenszeit" besteht (zumal in dem amtsärztlichen Gutachten eine "Äußerung enthalten sein muss, ob mit dem Eintritt vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist")?
Oder sind die Anforderungen außerhalb der Polizei andere?
Vielen Dank schon jetzt für Antworten und frohe Weihnachten,
Martin