Gleittag / freie Tage
Verfasst: 4. Dez 2010, 16:54
Guten Tag,
bei uns in der Behörde gibt es eine Gleitzeitregelung.
Man kann im Jahr bis zu 12 Gleittage als Zeitausgleich für Überstunden nehmen.
Unter welchen Umständen kann ein bereits genehmigter Gleittag durch den Vorgesetzten zurückgenommen / widerrufen werden? Kann der Betroffene Schadenersatz verlangen, wenn evt. ein wichtiger Termin vereinbart war oder gar eine Reise gebucht ist?
Danke
Grüße - pauli
bei uns in der Behörde gibt es eine Gleitzeitregelung.
Man kann im Jahr bis zu 12 Gleittage als Zeitausgleich für Überstunden nehmen.
Unter welchen Umständen kann ein bereits genehmigter Gleittag durch den Vorgesetzten zurückgenommen / widerrufen werden? Kann der Betroffene Schadenersatz verlangen, wenn evt. ein wichtiger Termin vereinbart war oder gar eine Reise gebucht ist?
Danke
Grüße - pauli