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Stationäre Behandlung einer Depression

Verfasst: 5. Nov 2010, 12:25
von Hatnix
Ich bin zur Zeit in einer psychosomatischen Klinik in stationärer Behandlung. Die Klinik ist privat, jedoch, von den Krankenversicherungen anerkant.
Probleme macht die Beihilfe.
Ich bin in Bayern Beamter im mitleren Dienst.
Zuerst hatte die Beihilfestelle eine Kostenzusage gegeben, mit heranziehen eines Vergleichskrankenhaus. Ich hatte mich vorher in diesem . Vergleichskrankenhaus nach den Tagessätzen erkundigt. Die sogenannte Vollversogung d.h. Unterkunft, Verplegung und ärztliche Leistung betrug 280,00€ am Tag. In der Klink in BW werden 400,00€ am Tag d.h. Unterkunft, Verplegung und ärztliche Leistung verlangt
Bei meinem ersten Antrag auf Beihilfe wurde nun der beihilfefähige Betrag auf 279,60€ vestgelegt. mir wurden 50% d.h. 140€ erstattet. Ich habe sofort Einspruch erhoben.
Die Leistung des KH in BW, wie Massagen, Bewegungstherapie, Gruppentherapie, Autogenes Training, welche vom Arzt verordnet wurden,weden von der Beihilfestelle nicht berücksicht. Auf Anfrage im Vergleichskranknhaus sind diese Leistngen gesondert abzurechnen und betragen ca.200€ am Tag. Somit bin ich in der Klinik in BW günster.
Die Beihilfestelle hat mir noch keine Antwort auf meinem Widerspruch gegeben.
Meine Frage ist nun. wie soll ich weiter vorgehen, gibt es vergeichbare Fälle.

Verfasst: 8. Nov 2010, 09:04
von Klaus
Ich würde die Antwort abwarten... :)