Anordnung eines Beamten gegen seinen verbeamteten Kollegen?
Verfasst: 5. Nov 2010, 07:46
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
bin gerade echt im Gewissenskonflikt und bitte um Eure Hilfe...
Ich arbeite als Beamter im Tierschutz auf dem Ordnungsamt unserer Stadt. Nun verstößt ein direkter Kollege von mir, der selbst Beamter ist und wenige Türen weiter arbeitet, gegen das Tierschutzgesetz. Wir arbeiten also beide als Beamte für die selbe Stadt, innerhalb unseres gemeinsamen Zuständigkeitsbereiches verstößt mein Kollege gegen das Tierschutzgesetz. Und das schon seit geraumer Zeit, ein persönliches eindringliches Gespräch mit ihm brachte keine Abhilfe. Er hat wohl arge persönliche Probleme, die dies verursacht haben. Eigentlich ist er ein netter Kerl, benötigt m.E. jedoch dringend psychologische Hilfe. Meine Vorgesetzten wissen das auch.
Mein Sachgebietsleiter will aber nun trotzdem, dass ich gegen meinen eigenen Kollegen eine schriftliche Anordnung verfasse mit allem Drum und Dran. Gegen ihn also vorgehe wie gegen einen "gewöhnlichen" Bürger und ihm Sanktionen androhe, wenn er seine Tierhaltung innerhalb einer bestimmten Frist nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes betreibt.
Ich argumentiere hingegen, dass mein Kollege aufgrund seines Beamtenstatus eine Wohlverhaltenspflicht hat und schließlich aufgrund seines Beamtenstatus seinen Arbeitgeber nach außen selbst vertritt. Meines Erachtens wären die Vorgesetzten meines Kollegen in der Pflicht, hier disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn einzuleiten bzw. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dem Kollegen Hilfe zu bieten, welche er dringend nötig hätte.
Es kann doch nicht sein, dass ich (Beamter im mittleren Dienst) einem Beamten des gehobenen Dienstes, der zudem mein Kollege ist und mit dem ich noch viele Jahre zusammen arbeiten muss, eine Anordnung schreibe und ihm die Parapgraphen aus dem Tierschutz zitieren muss. Ich befürchte, meine Vorgesetzten sind hier einfach zu feige, sich meinem Kollegen anzunehmen.
Wie sollte ich mich hier nun verhalten? Was sagt das Beamtenrecht dazu?
Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus...
Grüße
Michael
bin gerade echt im Gewissenskonflikt und bitte um Eure Hilfe...
Ich arbeite als Beamter im Tierschutz auf dem Ordnungsamt unserer Stadt. Nun verstößt ein direkter Kollege von mir, der selbst Beamter ist und wenige Türen weiter arbeitet, gegen das Tierschutzgesetz. Wir arbeiten also beide als Beamte für die selbe Stadt, innerhalb unseres gemeinsamen Zuständigkeitsbereiches verstößt mein Kollege gegen das Tierschutzgesetz. Und das schon seit geraumer Zeit, ein persönliches eindringliches Gespräch mit ihm brachte keine Abhilfe. Er hat wohl arge persönliche Probleme, die dies verursacht haben. Eigentlich ist er ein netter Kerl, benötigt m.E. jedoch dringend psychologische Hilfe. Meine Vorgesetzten wissen das auch.
Mein Sachgebietsleiter will aber nun trotzdem, dass ich gegen meinen eigenen Kollegen eine schriftliche Anordnung verfasse mit allem Drum und Dran. Gegen ihn also vorgehe wie gegen einen "gewöhnlichen" Bürger und ihm Sanktionen androhe, wenn er seine Tierhaltung innerhalb einer bestimmten Frist nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes betreibt.
Ich argumentiere hingegen, dass mein Kollege aufgrund seines Beamtenstatus eine Wohlverhaltenspflicht hat und schließlich aufgrund seines Beamtenstatus seinen Arbeitgeber nach außen selbst vertritt. Meines Erachtens wären die Vorgesetzten meines Kollegen in der Pflicht, hier disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn einzuleiten bzw. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dem Kollegen Hilfe zu bieten, welche er dringend nötig hätte.
Es kann doch nicht sein, dass ich (Beamter im mittleren Dienst) einem Beamten des gehobenen Dienstes, der zudem mein Kollege ist und mit dem ich noch viele Jahre zusammen arbeiten muss, eine Anordnung schreibe und ihm die Parapgraphen aus dem Tierschutz zitieren muss. Ich befürchte, meine Vorgesetzten sind hier einfach zu feige, sich meinem Kollegen anzunehmen.
Wie sollte ich mich hier nun verhalten? Was sagt das Beamtenrecht dazu?
Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus...
Grüße
Michael