DU - und nun?
Verfasst: 4. Nov 2010, 21:51
Hallo Leute!
Ich bin kürzlich dienstunfähig aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden.
Glücklicherweise habe ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die jetzt natürlich auch zahlt.
Ich der Mitteilung von der Versicherung steht nun allerdings, dass sie sich eine Nachprüfung meines Gesundheitszustandes in regelmässigen Abständen vorbehält.
Darauf habe ich nun eigentlich keine grosse Lust!
Zumal in den Versicherungsbedingungen auch eindeutig geschrieben steht, dass eine Versetzung in den Ruhestand als Dienstunfähigkeit gilt.
Und wenn dann eine Überprüfung des Gesundheitszustandes stattfinden sollte, bei der sich möglicherweise herausstellt, dass ich wieder arbeiten könnte, dann ist die notwendige Bedingung für die Dienstunfähigkeit, nämlich die Versetzung in den Ruhestand, doch immer noch erfüllt!?
Meiner Meinung nach schließen sich diese beiden Bedingungen doch gegenseitig aus, oder? Oder anders gesagt: die Dienstunfähigkeit müsste doch so lange vorherrschen, wie auch die Versetzung in den Ruhezustand gültig ist?
Ich bin kürzlich dienstunfähig aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden.
Glücklicherweise habe ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die jetzt natürlich auch zahlt.
Ich der Mitteilung von der Versicherung steht nun allerdings, dass sie sich eine Nachprüfung meines Gesundheitszustandes in regelmässigen Abständen vorbehält.
Darauf habe ich nun eigentlich keine grosse Lust!
Zumal in den Versicherungsbedingungen auch eindeutig geschrieben steht, dass eine Versetzung in den Ruhestand als Dienstunfähigkeit gilt.
Und wenn dann eine Überprüfung des Gesundheitszustandes stattfinden sollte, bei der sich möglicherweise herausstellt, dass ich wieder arbeiten könnte, dann ist die notwendige Bedingung für die Dienstunfähigkeit, nämlich die Versetzung in den Ruhestand, doch immer noch erfüllt!?
Meiner Meinung nach schließen sich diese beiden Bedingungen doch gegenseitig aus, oder? Oder anders gesagt: die Dienstunfähigkeit müsste doch so lange vorherrschen, wie auch die Versetzung in den Ruhezustand gültig ist?