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Dienstunfähigkeitsversicherung

Verfasst: 27. Okt 2010, 10:42
von geneve
Hallo

Frage zum dem Wort Premium

Premium BUV :
- Leistung bei ärztlicher Prognose von voraussichtlich mindestens 6 Monaten Berufsunfähigkeit.

BUV ( Normal ):
- Leistung bei ärztlicher Prognose von voraussichtlich mindestens 2 Jahren Berufsunfähigkeit

Als Beamter bekommt man doch sowieso weiter Gehalt, egal wie die Prognose ausfällt.
Das gilt doch für die Leute die gekürzte Lohnfortzahlung von der GKV bekommen.

Oder ist das Falsch ?

Verfasst: 27. Okt 2010, 18:31
von Zollkodex-Ritter
Für Dienstanfänger ohne Anspruch auf Mindestpension ist sowas interessant. Nach 5 Jahren hat man diesen Anspruch. Liegt in etwa bei 1300 Euro abzgl. 10,8% abzgl. Steuern und abzgl. PKV. Als Pensionär hat man nen höheren Beihilfeanspruch. Daraus errechnet sich zu deinem aktuellen Gehalt deine VErsorgungslücke, die man absichern kann.

Was du mit den 6 Wochen meinst, nennt sich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ist soweit ich weiss nicht bei BUV inklusive.

Verfasst: 28. Okt 2010, 22:33
von Sie nannten ihn Hombre
Wo wir grad beim Thema sind: ist ein Einkommen aus ner privaten BU-Versicherung egtl.anzeigepflichtig? Als Erwerbsersatzeinkommen im Sinne der §§ 53 bzw. 55 Beamt VG zählt eine private BU-Rente ja nicht.