Seite 1 von 1

Sanatoriumsaufenthalt

Verfasst: 24. Okt 2010, 12:00
von fegefeuer
Hallo, als Landesbeamte fahre ich in Kürze zu einem Sanatoriumsaufenthalt. Bin ich in dieser Zeit krankgeschrieben oder in welcher Form bin ich von meiner Tätigkeit freigestellt? Weden die Bezüge fortgezahlt?
Vielen Dank für Antworten!

Verfasst: 25. Okt 2010, 08:48
von Klaus
Ein Sanatoriumsaufenthalt ist immer mit einer Krankschreibung verbunden. Anders ist es bei einer Kur. Das ist Sonderurlaub.

In beiden Fällen werden die Bezüge weitergezahlt.

Die Bezüge werden nur dann nicht weitergezahlt, wenn man entlassen wird.

Verfasst: 2. Dez 2010, 19:28
von martinvoll
Klaus hat geschrieben:Ein Sanatoriumsaufenthalt ist immer mit einer Krankschreibung verbunden. Anders ist es bei einer Kur. Das ist Sonderurlaub.

In beiden Fällen werden die Bezüge weitergezahlt.

Die Bezüge werden nur dann nicht weitergezahlt, wenn man entlassen wird.
Was heißt wenn man entlassen wird?
Rausschmiss aus dem Sanatorium wegen Alkohol, Drogen oder sowas?

Was meinst Du mit Kur?
Ambulante Badekur?

Verfasst: 3. Dez 2010, 08:51
von Klaus
Aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Nur dann gibt es keine Bezüge mehr.

Aus dem Sanatorium... :roll:

Verfasst: 3. Dez 2010, 08:53
von Klaus
martinvoll hat geschrieben:
Was meinst Du mit Kur?
Ambulante Badekur?
Frag mal Deine Eltern. Die können mit dem Begriff "Kur" vielleicht noch was anfangen... :wink: