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Wann über Schwangerschaft informieren?

Verfasst: 12. Okt 2010, 12:05
von _Kathi_
Hallo!

Ich wurde von einer Kollegin neulich gefragt, wann man eigentlich der Geschäftsleitung eine Schwangerschaft mitteilen muss? Bisher war es wohl so, dass die meisten Kolleginnen es gemacht haben als sie die 12. Wochen "überstanden" haben. Im Mutterschutzgesetz steht aber, dass man es mitteilen soll, sobald man eine Bestätigung (Mutterpass o.ä.) vom Frauenarzt hat - was man ja bereits ab der 7. oder 8. Schwangerschaftswoche bekommt.

Was würdet ihr also machen?

Verfasst: 12. Okt 2010, 18:04
von Silencium
Am besten so früh wie möglich - es dient ja auch den eigenen schutzwürdigen Interessen (Kündigungsschutz etc.)

Verfasst: 13. Okt 2010, 08:01
von _Kathi_
Ja, dass stimmt schon. Als Beamtin wohl eher weniger, aber wird wohl das Beste sein, wenn man sich nach dem Mutterschutzgesetz hält und es sofort mitteilt, sobald man eine Bescheinigung (Mutterpass o.ä.) hat.

Verfasst: 13. Okt 2010, 14:38
von Ossikind
_Kathi_ hat geschrieben: Als Beamtin wohl eher weniger,
Naja nicht wegen Kündigung aber wenn eine Beamtin im Vollzug arbeitet (gerade KEG, KEV), dann wird sie eben als Schwangere da sofort rausgenommen.

Verfasst: 22. Okt 2010, 13:49
von frosch
Ossikind hat geschrieben: Naja nicht wegen Kündigung aber wenn eine Beamtin im Vollzug arbeitet (gerade KEG, KEV), dann wird sie eben als Schwangere da sofort rausgenommen.
Naja, rausgenommen stimmt so nicht. Zumindest nicht in Bayern. Aber für den Wochenenddienst und Spätdienst ist eine frühe Meldung von Vorteil.

So früh wie möglich....

Verfasst: 8. Dez 2010, 00:14
von Harmonica
Ich finde dass die Kollegen und auch die Vorgesetzten so früh wie möglich informiert werden sollten. Es ist ja auch so, dass eine Arbeitskraft ausfällt und man zumindest seinem engeren Arbeitsumfeld schuldig ist, dass sich die Kollegen darauf einstellen.
Grundsätzlich finde ich die 12. Woche okay. Aber um Missverständnisse zu vermeiden, weil man vielleicht auch in einer früheren Phase der Schwangerschaft körperlich nicht voll belastbar ist, empfiehlt es sich auch früher Bescheid zu geben.
(nur ne Meinung, wie es rechtlich aussieht, weiss ich nicht)