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Höchstbetrag Lymphdrainage überschritten

Verfasst: 20. Sep 2010, 12:37
von Beamtin68
Hallo,

ich bekomme seit 2 Jahren medizinisch verordnete Lymphdrainage.
Gerne würde ich nächste Jahr nochmal eine ambulante Heilkur machen.
Jetzt habe ich festgestellt, dass die Klinik nicht mehr mit den beihilfefähigen Sätzen abrechnet.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es keine Beihilfetarife gibt.
Die Beihilfe erstattet nur den beihilfefähigen Höchstbetrag. Wie sieht das mit der PKV aus. Erstattet diese auch nur von dem beihilfefähigen Höchstbetrag?

LG
Beamtin68

Verfasst: 25. Sep 2010, 14:26
von mr.morden
Gegenfrage: Ich würde mir gerne eine Pizza bestellen. Gibt es auch welche mit frischen Pilzen?

:D

OK, die Antwort gebe ich mir selbst, da sie zufälligerweise dieselbe wie auf deine ist:

Kommt drauf an.

In deinem Fall auf deine PKV und die mit ihr vertraglich vereinbarten Leistungen.

Verfasst: 26. Sep 2010, 15:50
von Beamtin68
Danke Mr. Morden !!!

Genauso hatte ich es mir gedacht.

Beamtin68