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Trennungsgeldanspruch in einer WG?

Verfasst: 17. Sep 2010, 17:42
von st-anw-bayern
Hallo,

hab so eben dieses Forum gefunden und wollte nun mal mein Problem schildern und hoffe, dass mir hier irgendjemand helfen kann.

Ich wohne in einer WG und habe während meines letzten Lehrgangs Trennungsgeld beantragt. Dies wurde mir abgelehnt, mit der Begründung, dass in § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 BayTGV nur eine Wohnung jedoch keine Wohngemeinschaft gemeint ist.
Ich habe nun Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass es jedoch im § 10 Abs. 3 BUKG klar drin steht, dass auch eine WG eine eigene Wohnung ist.
Zitat: "Die volle Pauschvergütung wird gewährt, wenn vor und nach dem Umzug eine Wohnung vorhanden ist. Der Wohnungsbegriff ergibt sich aus § 10 Abs. 3. Ein einzelner Raum ist hiernach keine Wohnung, auch wenn er mit einer Kochgelegenheit und den zur Führung eines Haushalts notwendigen Einrichtungen ausgestattet ist. Ist nur ein Raum gemietet und wird daneben das Bad, die Küche und die Toilette mitbenutzt, so ist der Wohnungsbegriff des § 10 Abs. 3 ebenfalls nicht erfüllt. Den Wohnungsbegriff erfüllt jedoch ein Einzimmerappartement mit Kochgelegenheit und Toilette als Nebenraum. Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn bei Altbauwohnungen die sanitären Anlagen außerhalb der Wohnung liegen.
Für die Erfüllung des Wohnungsbegriffs kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte das ausschließliche (alleinige) Verfügungsrecht über die Wohnung hat oder sie mit anderen Personen gemeinsam gemietet hat, z.B. im Rahmen einer Wohngemeinschaft."

Nachdem ich mit dem zuständigen Bearbeiter für meinen Einspruch telefoniert habe und dieser meinte, dass sie auf jeden Fall nur die BayTGV anwenden, wurde mir nun geraten, bei Ablehnung meines Einspruchs zu klagen.
Meine Frage hierzu: Habe ich generell eine Chance, dass ich den Prozess gewinnen kann?

Verfasst: 29. Sep 2010, 09:10
von Thomas
Guten Morgen,

bist du Landes - oder Bundesbeamter ?

Das Land Bayern nutzt die Landesgesetze des freistaates Bayern - also die BayTGV - wenn dort die WG ausgeschlossen ist - hilft auch das Bundesrecht mit dem BRKG, TGV Bund und dem BUKG nicht.

Bist du im Mietvertrag als Mitmieter namentlich aufgeführt ?

Verfasst: 29. Sep 2010, 20:12
von st-anw-bayern
Also, ich bin Landesbeamter......

Definitiv ist die WG ja nicht ausgeschlossen....Es fehlt leider nur der Zusatzsatz der im BUKG steht.

Ich hab meinen eigenen Mietvertrag und eben auch eine Bestätigung vom Vermieter, dass es eine WG ist.

Verfasst: 30. Sep 2010, 00:50
von Silencium
Wie lange dauerte denn besagter Lehrgang? Nach Bundesrecht würde z.B. bei Lehrgängen von mehr als drei Monaten ohnehin die UKV zugesagt werden, vllt. ist dein TG-Anspruch schon dadurch ausgeschlossen?!

Trennungsgeld und Reisekosten ist leider ein sehr sehr spezielles und weit auslegbares Rechtsgebiet, selbst auf Bundesebene gibt es da erhebliche Abweichungen, beispielsweise wird bei der Bundeswehr das Trennungsgeld durch Erlass schon wesentlich großzügiger gehandhabt als beispielsweise bei Bundespolizei oder Zoll. Von daher kann man da schwer sagen inwieweit das Land Bayern sich da was eigenes gestrickt hat.

Verfasst: 30. Sep 2010, 20:41
von st-anw-bayern
Mein Lehrgang hat ziemlich genau drei Monate gedauert.

UKV wurde mir nicht zugesagt, kann also dadurch nicht ausgeschlossen sein...