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Kann man von der Justiz zur Stadt/Landkreis wechseln?

Verfasst: 13. Sep 2010, 14:14
von _Kathi_
Hallo!

Ich bin Beamtin bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig und wollte mal wissen, ob es eigentlich Sinn macht sich bei der Stadt oder beim Landkreis zu bewerben? Oder ob diese nur ihre Verwaltungsfachangestellten u.ä. nehmen.

Verfasst: 13. Sep 2010, 18:52
von Silencium
Bei den weniger "beliebten" Stellen hast du meiner Meinung nach gute Chancen z.B. ARGE, Kfz-Zulassungsbehörde... Bewerben kannst du dich auf jeden Fall. Gesetze wälzen kannst du bestimmt genauso gut wie ein VFA oder Verwaltungswirt im mittleren Dienst, nur wird es hier anstatt ZPO u.ä. dann das VwVfG, VwGO und eben spezielles Verwaltungsrecht sein ;-)

Verfasst: 14. Sep 2010, 08:28
von _Kathi_
Und müsste ich dann meinem BAL "kündigen", da ich Landesbeamtin bin um zur Stadt o.ä. gehen zu können um dort als "neue Beamtin" anfangen. Oder wie würde sich das verhalten.

Sorry, aber kenn mich damit so gut wie gar nicht aus. Und Infos bekommen wir hier leider auch nur sperrlich...

Verfasst: 14. Sep 2010, 09:24
von Silencium
Das Dienstrecht der Beamten sieht hier grundsätzlich mehrere Möglichkeiten vor. Zum einen wäre eine Abordnung auf z.B. 2 Jahre möglich, dann könntest du auch wieder zurück wechseln, falls es dir gar nicht gefällt - hier ändert sich am Beamtenverhältnis grundsätzlich nichts. Eine weitere Möglichkeit wäre eben eine Versetzung mit Wechsel des Dienstherren, sprich du würdest in diesem Falle dann nahtlos Kommunalbeamtin. Die dritte Möglichkeit - und das ist für dich die ungünstigste - wäre ein Kündigung und dann eine Neueinstellung im Angestellten/Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherren.

Wie das letzten Endes realisiert werden kann, dazu kann dir nur deine personalbearbeitende Dienststelle Auskunft geben, weil das allein in deren Ermessen liegt, ob Sie einer Abordnung/Versetzung zustimmen oder eben nicht.

Verfasst: 14. Sep 2010, 09:28
von _Kathi_
Ich habe derzeit eh schon einen "normalen" Versetzungsantrag zu laufen (innerhalb der Justiz - halt näher zum Wohnort) aber aufgrund fehlender Stellen und fehlender Tauschpartner wird dies wohl nichts werden. Deshalb auch die Überlegung zum LK zu wechseln.

Dann könnte ich doch theoretisch einfach meinen schon existierenden Versetzungsantrag auf den entsprechenden Landkreis erweitern. Richtig?

Kündigen und dann wieder "neu anfangen" da hab ich irgendwie Angst vor. Denn immerhin bin ich schon BAL und warum das aufgeben???

Verfasst: 17. Sep 2010, 07:39
von registerbeamter
Nein - du kannst deinen Versetzungsantrag nicht erweitern. Keine Versetzung beim gleichen Dienstherr. Erst wenn du eine definitive Stellenzusage auf Grund einer Stellenausschreibung/-verfahren beim Landkreis hast würde das Versetzungsverfahren anfangen zu laufen.

Grüße