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Wiederernennung ins BV nach Entlassung möglich???

Verfasst: 11. Sep 2010, 13:58
von justizia10
Hallo zusammen!

Ich bin im Jahre 2004 gem § 39(1) NBG (Niedersachsen) aus dem mittleren allgemeinen Justizdienst entlassen worden.
:?

Meine Laufbahnprüfung hatte ich im Jahre 2001 mit "gut" bestanden.

1. Ist es überhaupt möglich, noch einmal in das Beamtenverhältnis berufen zu werden (ggf. auch anderes Bundesland!)

2. Chancen/Möglichkeiten

3. Was kann ich arbeitsmarkttechnisch überhaupt mit meiner Ausbildung anfangen???

Es gibt sicherlich die Nachfrage, warum ich erst jetzt rührig werde!
Die vergangenen 6 Jahre befand ich mich in einer Familienphase und habe zudem einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut.


Es wäre toll, wenn ihr Ideen hättet oder mir Wege aufzeigen könntet.

LG

Justizia10 :)

Wiedereinstellung nach Entlassung

Verfasst: 17. Sep 2010, 19:40
von Hackendudl
Ich war bis 2000 Landesbeamter in Nds. bei der Polizei, bin seitdem in Bayern. Mit §39 (1) NBG kann ich jetzt nicht viel anfangen, weil in der aktuellen Fassung politische Beamte behandelt werden. Was wurde 2004 dort geregelt, bzw. auf welche Weise wurdest Du entlassen? Auf Wunsch des Beamten bietet in jedem Fall die Möglichkeit der Wiederanstellung, allerdings dann wahrscheinlich nach aktuellem Recht mit vermutlich schlechteren Konditionen. Ich habe in Nds. noch Freie Heilfürsorge genossen, musste mich aber in BY privat versichern.

Wende Dich doch einfach mal an das zuständige Ministerium, am besten Personalrat.