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beihilfefähiger Höchstbetrag wird überschritten ..

Verfasst: 12. Aug 2010, 15:41
von hans1958
Guten Tag,

ich hatte im Alter von 44 Jahren einen schweren Schlaganfall und bin daher früh pensioniert.
Ich werde wahrscheinlich noch einige Jahre Krankengymnastik verordnet bekommen.
Jetzt gibt es bei mir im Ort keine Praxis mehr die zu dem beihilfefähigen Höchstbetrag abrechnet. Sie sind alle so 2- 3 Euro teurer.

Gibt es bei uns auch einen jährlichen Höchstbetrag an Eigenanteil ?

Für mich ist Beihilfestelle Bund / Zoll zuständig.

mfG

Hans

Verfasst: 13. Aug 2010, 08:41
von Klaus
Es gibt eine Belastungsgrenze, die sich meines Wissens nach aber nur auf den Eigenbehalt (Praxisgebühr, Zuzahlung im Krankenhaus etc.) bezieht.

§§ 49, 50 Bundesbeihilfeverordnung.