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Krankenschein fürs Kind - Beihilfefähig?

Verfasst: 5. Aug 2010, 08:02
von Hibiskus_aa
Wenn mein Kind krank ist, muss ich mir vom Kinderarzt einen Krankenschein/ eine Bescheinigung zur Pflege des erkrankten Kindes ausstellen lassen. Nur dann bekomme ich den mir gesetzlich zustehenden Sonderurlaub zur Pflege des erkrankten Kindes. Diese Bescheinigung stellt der Kinderarzt mir in Rechnung, welcher jedoch nicht von der Beihilfe übernommen wird. Ich muss aber zwingend diese Bescheinigung einreichen, sonst gibt es keinen Sonderurlaub. Zusätzlich muss ich eine Erklärung abgeben, das außer mir keine andere Person vorhandne war um MEIN Kind zu Pflegen??? Ist das so rechtens? :?: Bundespolizei !!!