A9 Besoldung - was bedeutet das genau?
Verfasst: 31. Jul 2010, 22:46
Guten Tag,
ich interessiere mich fuer den Beruf des Rechtpflegers. Meinen Recherchen zufolge ergreift man diesen Beruf nach einem dreijaehrigen Fachhochschulstudium. Ferner erhaelt man als Berufsanfaenger die A9 Besoldung. Ich habe folgende Besoldungstabelle gefunden und habe hierzu einige Fragen:
http://www.nrw.dgb.de/beamte/Informatio ... abelle.pdf
Zum Beispiel gibt es mehrere "Stufen".
1. Bei A9 faengt man in der Stufe 2 an, ist das richtig?
2. Wann erhaelt man die naechst hoehere Stufe 3? Haengt dies vom Dienstalter und/oder von der Leistung ab? Oder bedarf dies einer Befoerderung?
Auch wuerde mich interessieren, was ich netto erhalte. Zum Beispiel wird in der obigen Tabelle eine Besoldung in Hoehe von 2.076,03 EUR fuer A 9 in der Stufe 2 angegeben.
3. Ist dies eine Bruttoangabe? Oder netto? Wenn brutto, was erhalte ich dann netto?
Vielen Dank!
ich interessiere mich fuer den Beruf des Rechtpflegers. Meinen Recherchen zufolge ergreift man diesen Beruf nach einem dreijaehrigen Fachhochschulstudium. Ferner erhaelt man als Berufsanfaenger die A9 Besoldung. Ich habe folgende Besoldungstabelle gefunden und habe hierzu einige Fragen:
http://www.nrw.dgb.de/beamte/Informatio ... abelle.pdf
Zum Beispiel gibt es mehrere "Stufen".
1. Bei A9 faengt man in der Stufe 2 an, ist das richtig?
2. Wann erhaelt man die naechst hoehere Stufe 3? Haengt dies vom Dienstalter und/oder von der Leistung ab? Oder bedarf dies einer Befoerderung?
Auch wuerde mich interessieren, was ich netto erhalte. Zum Beispiel wird in der obigen Tabelle eine Besoldung in Hoehe von 2.076,03 EUR fuer A 9 in der Stufe 2 angegeben.
3. Ist dies eine Bruttoangabe? Oder netto? Wenn brutto, was erhalte ich dann netto?
Vielen Dank!