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Wie weit geht die Schweigepflicht?
Verfasst: 29. Jul 2010, 08:37
von Mariluna
Hallo zusammen.
Ich arbeite bei einer oberen Landesbehörde als Beamtin und hatte schwer mit Mobbing durch Vorgesetzte zu kämpfen. Habe dadurch auch schlechte Beurteilungen bekommen, obwohl diese völlig haltlos sind. Doch wehren konnte ich mich nicht.
Nun meine Frage:
Fallen solche Dinge auch unter die Schweigepflicht?
Das heißt, darf ich damit nicht an die Presse oder sonstiges, wenn ich meinen Job nicht gefährden will?
Verfasst: 2. Aug 2010, 08:09
von Klaus
Wieso kannst Du Dich gegen eine haltlose Beurteilung nicht wehren...?
Der Personalrat hat ein Mitwirkungsrecht. Denke mal, das ist in Deutschland noch so einheitlich geregelt. Ggf. kannst Du sogar klagen.
An die Presse solltest Du jedenfalls nicht gehen. Das dürfte auch für die breite Öffentlichkeit völlig uninteressant sein. Die haben andere Sorgen...

Verfasst: 2. Aug 2010, 08:16
von leonsucher
Gegen Beurteilungen kann man sich schon wehren.
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... ng0101.htm
Allerdings mit einem eher vagen Aufwand / Nutzenverhältnis besonders für die weitere Zukunft an dieser Dienststelle.......................

Verfasst: 2. Aug 2010, 13:41
von Mariluna
Den Personalrat hatte ich auch eingeschalten. Der wurde jedoch genauso abgewiesen. Mir wurde gesagt, wenn ich die Beurteilung nicht hinnehmen will, dann muss ich eben klagen.
Doch eine Klage würde genauso wenig bringen, da ich gegen eine der höchsten Landesbehörden klagen müsste. Da kann ich mir meine geringe Erfolgschance ausrechnen.
Die Presse wäre schon interessiert an meiner Story, da es um regional ziemlich bekannte Leute geht. Doch ich weiß eben nicht inwieweit sich das auf meine Beamtenkarierre auswirken würde.
Lust hätte ich schon, den ganzen Herrschaften eins reinzuwürgen, doch ich befürchte eben eine ziemlich dicke Retourkutsche, da sie eben am längeren Hebel sitzen.
Zu der Dienststelle werde ich sowieso nie wieder zurück kehren! Bin momentan in Elternzeit und die verlängere ich solange, bis ich wo anders was bekomme.