Fahrtkostenerstattung bei Klage gegen die Verwaltung
Verfasst: 27. Jul 2010, 16:22
Hallo alle zusammen,
bin zum ersten Mal mit einer Frage in diesem Forum und würde mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
Meine Story in Kurzform:
Mein HZA Vorsteher hat ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet und 2009 die Zahlung der Dienstbezüge aussetzen lassen.
Nach erfolgreicher Klage (2. Instanz OLG) wurden die Zahlungen wieder aufgenommen und ich wurde (mal wieder) zum Amtsarzt geschickt. Der schaltete dann (endich) einen neutralen Gutachter ein, der mir in allen Punkten recht gab.
Ich habe in den letzten 3 1/2 Jahren (so lange läuft diese "Geschichte" schon) etliche Arzt- und Rechtsanwaltstermine wahrgenommen.
Ich habe jetzt eine Aufstellung über sämtliche Termine erstellt und werde die Erstattung der Fahrtkosten beim HZA beantragen, da diese Termine durch die dienstlich bedingte Krankheit (kein Dienstunfall) notwendig waren
Meine Fragen:
1. gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?
2. die Höhe der Erstattung (030 Cent / KM) ?
Wenn noch Informationsbedarf zur Beantwortung meiner Frage besteht, werde ich dem gerne nachkommen und bin schon mal gespannt auf die Antworten.
bin zum ersten Mal mit einer Frage in diesem Forum und würde mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
Meine Story in Kurzform:
Mein HZA Vorsteher hat ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet und 2009 die Zahlung der Dienstbezüge aussetzen lassen.
Nach erfolgreicher Klage (2. Instanz OLG) wurden die Zahlungen wieder aufgenommen und ich wurde (mal wieder) zum Amtsarzt geschickt. Der schaltete dann (endich) einen neutralen Gutachter ein, der mir in allen Punkten recht gab.
Ich habe in den letzten 3 1/2 Jahren (so lange läuft diese "Geschichte" schon) etliche Arzt- und Rechtsanwaltstermine wahrgenommen.
Ich habe jetzt eine Aufstellung über sämtliche Termine erstellt und werde die Erstattung der Fahrtkosten beim HZA beantragen, da diese Termine durch die dienstlich bedingte Krankheit (kein Dienstunfall) notwendig waren
Meine Fragen:
1. gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?
2. die Höhe der Erstattung (030 Cent / KM) ?
Wenn noch Informationsbedarf zur Beantwortung meiner Frage besteht, werde ich dem gerne nachkommen und bin schon mal gespannt auf die Antworten.