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Wie erfolgt die Eingruppierung in die Besoldungsstufen?

Verfasst: 30. Jun 2010, 18:36
von Gibson
hallo,

ich arbeite derzeit als lehrer in brandenburg und mir wurde eine verbematung angeboten. nun bin ich am überlegen, ob sich das ganze finanziell lohnt, habe aber probleme mit der alimentierung eines beamten.
wonach wird man in brandenburg in die besoldungsstufen eingeordnet? dienstzeit oder lebensalter?
folgende situation: ich bin 32 jahre, arbeite seit 1,5 jahren als fertiger lehrer im schuldienst, habe vorher 2 jahre referendariat gemacht. ich bekomme derzeit e13 stufe 2 (laufbahn studienrat).
nach den dienstjahren müsste ich nun in stufe 3 kommen und nach einem 1/2 jahr in stufe 4. nach dem lebensalter in stufe 6. ein nicht unwesentlicher finanzieller unterschied! was stimmt?

Re: Wie erfolgt die Eingruppierung in die Besoldungsstufen?

Verfasst: 30. Jun 2010, 19:33
von Gerda Schwäbel
Hallo,
Brandenburg wendet noch die Vorschriften des alten Bundesbesoldunsggesetzes an. Das Grundgehalt richtet sich deshalb nach dem Besoldungsdienstalter, das bei dem geschilderten Werdegang auf den Ersten des Monats der Vollendung des 21. Lebensjahres festzusetzen wäre. Damit gäbe es von Anfang an die Stufe 6.
Wann in Brandenburg voraussichtlich eine Änderung kommt, ist mir nicht bekannt. Vom dortigen Personalbearbeiter sollte es aber zu erfahren sein.

Viele Grüße
Gerda

Verfasst: 1. Jul 2010, 07:11
von Gibson
Vielen Dank für die Info! Kann man das irgendwo nachlesen?
Gehe ich richtig davon aus, dass es dann eine Übergangsregelung für den Bestand geben wird und kein herunterstufen in eine niedrigere Stufe?

Verfasst: 1. Jul 2010, 16:58
von Gerda Schwäbel
Gibson hat geschrieben:... Kann man das irgendwo nachlesen?
Gehe ich richtig davon aus, dass es dann eine Übergangsregelung für den Bestand geben wird und kein herunterstufen in eine niedrigere Stufe?
Klar kann man das nachlesen. Aber leider sprengt das Suchen und Zusammenstellen den Rahmen meiner derzeitigen zeitlichen Möglichkeiten. Ich empfehle den Personalrat oder die Bezügestelle.

Um die weitere Frage beantworten zu können, würde ich die Glaskugel benötigen, die ich manchmal gerne hätte. Ich kenne die Pläne der Landesregierung nicht. Ich kann mir vorstellen (aufgrund meiner Erfahrung), dass bei einer Systemumstellung als Ergenbis eine niedrigere Stufe rauskommt. Ich glaube aber nicht, dass damit auch ein geringeres Grundgehalt verbunden ist.

Viele Grüße
Gerda