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Vorübergehender Ruhestand wg.Dienstunfähigkeit

Verfasst: 23. Jun 2010, 10:53
von Sie nannten ihn Hombre
Hallo, Kollegen!

Ich bin vor kurzer Zeit wg.Dienstunfähigkeit (nicht auf einen Dienstunfall zurückzuführen) in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden.
Inzwischen habe ich mich durch sämtliche wichtigen Dinge wie Ruhegehalt, Beihilfe-Änderungen etc.gearbeitet, eine Frage bleibt jedoch offen:
gibt es so etwas ähnliches wie eine "Ruhestandsbestätigung" in Ausweisform?
In der freien Wirtschaft gibt es ja auch einen Nachweis für Frührentner.
Falls ja, wer stellt denn so ein Teil aus?

Vielen Dank für Eure Antworten,

Hombre

Verfasst: 23. Jun 2010, 19:21
von zolltrottel
laut eines du-beamten macht das deine bfd. heisst glaub ich rentenausweis.

Verfasst: 23. Jun 2010, 22:30
von Sie nannten ihn Hombre
Hm, meine BFD...
Ist das dann die "Stamm-BFD", oder die, die das Service-Center beherbergt?

Verfasst: 27. Jan 2011, 21:03
von abfallteil
hallo,

hast du sowas inzwischen?

mir wurde das ausgehändigt als ich den fetzen (urkunde) für den ruhestand bekommen hbae so ein grünes dings in scheckkartenformat

a-teil

Verfasst: 30. Jan 2011, 19:50
von Sie nannten ihn Hombre
Bei mir ist das Teil weiß, hat aber ebenfalls in etwa das Format besagter Scheckkarte :wink:

Verfasst: 30. Jan 2011, 22:21
von abfallteil
is dnan wohl von bundesland oder bundesfiananzdirektion unterschiedlich

Verfasst: 11. Feb 2011, 17:06
von alleinallein
für Bundesbeamte schimpft sich das wörtlich:
" Ausweis für Versorgungsempfänger "
darunter steht in Klammern:
> nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis<
darunter der gleiche Wortlaut in zwei weiteren ausländischen Sprachen
Ausweis ist etwas größer als ne EC Card in der Farbe weiß, laminiert
oben links befindet sich ein kleiner Bundesadler

dann kommt der Name des Empfängers
Herr / Frau XY.... Z ( fettgedruckt und unterstrichen )
Text: bezieht Versorgungsbezüge nach versorgungsrechtlichen Vorschriften des Bundes

zuletzt ausstellende Behörde i.A- ( Name + Stempel )

wird in der Regel selbstständig von der entsprechenden Versorgungsstelle ohne Aufforderung des Betroffenen versandt.