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Urlaubsanspruch 2010

Verfasst: 21. Jun 2010, 19:39
von 1_MB
Hallo zusammen,

ich bin derzeit Landesbeamter in Bayern und beginne voraussichtlich Ende September eine Ausbildung im gehobenen Dienst bei einer Kommune.

Nun ist es wahrscheinlich so, dass die Kommune mich zum 27. September ernennen wird.

Dadurch habe ich bei keinem der beiden Dienstherren einen vollen Kalendermonat September eingebracht.

Ist mein Urlaubsanspruch für September nun dahin?
Bei wem kann ich diesen ggf. geltend machen?

Danke,

1_MB

Verfasst: 28. Jun 2010, 16:47
von 1_MB
Die Zeit einer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die weniger als 60 Tage vor der Einstellung endete, wird angerechnet
§ 2 Abs. 2 Satz 2 UrlV

Komm ich dann trotzdem auf meine vollen 26 Tage?

Verfasst: 30. Aug 2010, 17:58
von Nedra
Ja, wobei auch genommener Urlaub bei dem vorigen Dienstherrn in der Regel anzurechnen ist.