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Verbeamtung trotz 3 Sitzungen bei Psychotherapie?

Verfasst: 15. Mai 2010, 13:25
von JohnSmith
Hallo!

Ich befinde mich z.Z. noch in der Ausbildung zum Polizeibeamten. Da im letzten Jahr mein Vater verstorben ist und mich das alles ziemlich mitgenommen hat, habe ich daraufhin 3 mal einen Psychiater aufgesucht.

Dieser Psychiater war meines Erachtens nach gierig nach Privatpatienten und wollte sofort eine Tiefenpsychologische Analyse mit mir machen, die dann 4 mal in der Woche gewesen wäre, da er meinte, herausfinden zu wollen, ob Persönlichkeitsstörungen meine Trauer bekräftigen ...?!
Daraufhin bin ich nicht mehr zu ihm gegangen.

Die Rechnungen habe ich dann bei der Beihilfestelle eingereicht.

Jetzt meine Frage:

Kann dieser Besuch beim Psychiater meine Verbeamtung auf Lebenszeit, die ja in 2 1/2 Jahren ansteht, gefährden?
Wenn mich der Amtsarzt fragt, ob ich schonmal in psychiatrischer Behandlung war, kann ich das dann verneinen? Man soll dort zwar ehrlich sein, aber wer ausser der Beihilfestelle weiß schon davon und inwiefern haben die Beihilfestellen Schweigepflicht gegenüber den Amtsärzten?

Mal angenommen, ich erwähne bei der Amtsärztlichen Untersuchung meinen Besuch beim Psychiater und erzähle ihm, dass ich eigtl an gar keiner psychischen Krankheit leide und dort auch nur 3 mal war, wird er dann verlangen, dass ich diesen Psychiater von der Schweigepflicht entbinde und ihm Akteneinsicht gewähre?
Davor hätte ich nämlich am meisten Angst, da der damalige Psychiater, wie oben bereits erwähnt, mir total geldgeil erschien und sofort verdächtige Äußerungen bzgl vorhandener Persönlichkeitsstörungen machte.

Mittlerweile ärgere ich mich nämlich, dass ich die 200,- nicht aus eigener Tasche bezahlt habe.

Amtsarzt?

Verfasst: 18. Mai 2010, 16:11
von Jm010265
Du brauchst doch nur zum Amtsarzt wenn Du viele Fehltage hast.
Also nicht viele Kranktage sammeln dann klappt das schon.
MfG Jm010265

Re: Amtsarzt?

Verfasst: 18. Mai 2010, 16:25
von Gerda Schwäbel
Jm010265 hat geschrieben:Du brauchst doch nur zum Amtsarzt wenn Du viele Fehltage hast.
Also nicht viele Kranktage sammeln dann klappt das schon.
MfG Jm010265
Vollkommen Korrekt, sehr wichtig scheint mir zusätzlich mal wieder folgender Hinweis:

Die Personalstelle hat keine Einsicht in die Beihilfeunterlagen, wird also von dieser "Lapalie" keine Kenntnis erlangen.

Viele Grüße
Gerda