Beihilfe und GKV (Azubi) wie funktioniert das?
Verfasst: 13. Mai 2010, 22:56
Hallo,
Ich habe eine kleine Frage bzgl. der Beihilfe (NRW):
Ich bin über meinen Vater behilfeberechtigt (mindestens noch bis Ende des Jahres, da ich solange noch Kindergeld bekomme, wahrscheinlich noch ein Jahr länger).
Des weiteren bin ich als Azubi natürlich pflichtig geworden, im Moment nehme ich die Beihilfe aber nicht in Anspruch sondern habe eine Zusatzversicherung (Restkosten beim Arzt/Zahnarzt etc.) abgeschlossen.
Nun ist meine Frage, wie würde das genau funktionieren wenn ich die Beihilfe wieder in Anspruch nehme? Bei der GKV habe ich schon angerufen, die sagen, das ist prinzipiell möglich ich würde dann als Privatpatient zum Arzt gehen (Kostenerstattungsprinzip), bekomme die Rechnung vom Arzt und die GVK erstattet mir dann den Teil, den sie erstatten können (Mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung)
Wenn ich die Rechnung dann weiterschicken würde an die Beihilfe, würde die mir dann 80% des Restbeitrages bezahlen oder gar mehr? Oder ist das prinzipiell überhaupt nicht möglich mit der Rechnung dann noch zur Beihilfe zu gehen? Irgendwie muss das ja funktionieren, es gibt ja auch Beamte die trotz Beihilfe gesetzlich versichert sind.
Meine Eltern sagen man müsste grundsätzlich immer erst zur Beihilfestelle, die sind aber auch Privat versichert.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich möchte die Beihilfe natürlich gerne nutzen, solange ich noch berechtigt bin.
Vielen Dank im Voraus
MieneBaja
Ich habe eine kleine Frage bzgl. der Beihilfe (NRW):
Ich bin über meinen Vater behilfeberechtigt (mindestens noch bis Ende des Jahres, da ich solange noch Kindergeld bekomme, wahrscheinlich noch ein Jahr länger).
Des weiteren bin ich als Azubi natürlich pflichtig geworden, im Moment nehme ich die Beihilfe aber nicht in Anspruch sondern habe eine Zusatzversicherung (Restkosten beim Arzt/Zahnarzt etc.) abgeschlossen.
Nun ist meine Frage, wie würde das genau funktionieren wenn ich die Beihilfe wieder in Anspruch nehme? Bei der GKV habe ich schon angerufen, die sagen, das ist prinzipiell möglich ich würde dann als Privatpatient zum Arzt gehen (Kostenerstattungsprinzip), bekomme die Rechnung vom Arzt und die GVK erstattet mir dann den Teil, den sie erstatten können (Mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung)
Wenn ich die Rechnung dann weiterschicken würde an die Beihilfe, würde die mir dann 80% des Restbeitrages bezahlen oder gar mehr? Oder ist das prinzipiell überhaupt nicht möglich mit der Rechnung dann noch zur Beihilfe zu gehen? Irgendwie muss das ja funktionieren, es gibt ja auch Beamte die trotz Beihilfe gesetzlich versichert sind.
Meine Eltern sagen man müsste grundsätzlich immer erst zur Beihilfestelle, die sind aber auch Privat versichert.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich möchte die Beihilfe natürlich gerne nutzen, solange ich noch berechtigt bin.
Vielen Dank im Voraus
MieneBaja