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Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

Verfasst: 11. Mai 2010, 12:54
von CVB
Ich bin Beamter in Sachsen-Anhalt. Meine Beihilfe behält pro Tag meines Krankenhausaufenthaltes 14,50 EURO ein. Ich habe mal von einem Urteil gehört, daß das nicht rechtens ist. Weiss jemand mehr darüber? Danke im voraus.

Verfasst: 11. Mai 2010, 14:29
von CVB
Hat sich erledigt.

Verfasst: 19. Mai 2010, 13:59
von CVB
Ich muß das Thema doch noch mal aufgreifen. Bei den 14,50 pro Tag geht es um den Zuschlag für ein Zweibettzimmer. Bei einigen Patienten behält die Beihilfe (bei gleicher Sachlage!) diesen Zuschlag nicht ein. Was ist die rechtliche Grundlage dafür?

Verfasst: 20. Mai 2010, 14:27
von Nani1
Wenn das KH nur 2-Bettzimmer anbietet, werden die Kosten ganz übernommen da es ja nix anderes gibt. Wenn du dich in ein 2-Bett Zimmer legen läßt, wenn es auch 3-Bettzimmer gibt, dann werden die 14,50€ abgezogen.

Verfasst: 4. Jul 2010, 20:08
von mr.morden
Wenn es nur Zweibettzimmer gibt, ist das Zweibettzimmer auch keine Wahlleistung und kann daher ohnehin nicht gesondert berechnet werden.

Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

Verfasst: 21. Feb 2014, 21:33
von hustinettschen
Hallo, ich habe mich auch schon gewundert, warum das So ist.
Hast du das Urteil??????

Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

Verfasst: 22. Feb 2014, 12:30
von Steinbock
hustinettschen hat geschrieben:Hallo, ich habe mich auch schon gewundert, warum das So ist.
Hast du das Urteil??????
Welches Urteil ?

Aber man sollte mal den § 26 Absatz 1 Nr. 3 der Bundesbeihilfeverordnung lesen -

http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/ ... 00009.html

Leichte Abweichungen gibt es zu den Beihilfevorschriften der einzelnen Länder.

Gruß vom Steinbock

Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

Verfasst: 22. Feb 2014, 12:34
von Hauseltr
6. Beihilfe bei einer stationären Krankenhausbehandlung

Beihilfefähig sind die Krankenhausleistungen nach der Bundespflegesatzverordnung, und zwar

allgemeine Krankenhausleistungen,
gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung),
gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweitbettzimmers abzüglich eines Betrages von 14,50 Euro täglich.

http://www.beihilferecht.de/informationen/infothek/1174

Bei der Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers als Wahlleistung sind die Aufwendungen für ein solches Zimmer abzüglich eines Betrags von 14,50 EUR täglich beihilfefähig.

http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 90673.html