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Trennungsgeld Fristversäumnis wegen Anspruchnichtwissen

Verfasst: 17. Apr 2010, 12:46
von Cherry
Hallo zusammen,

folgendes: ich bin Anwärterin für gvD. Nach dem ersten Ausbildungsabschnitt (7 Monate) im Sommer 2009 hat mein Steuerberater mich gebeten, bei meiner Personalstelle eine Bescheinigung zu holen, dass die mir keine Reisekosten zahlen. Als ich darum bat, kam heraus, dass mir vom Amt doch Reisekosten gezahlt werden. Ich habe einen vorausgefüllten Antrag erhalten und dann auch Reistkosten.

Im Feburar 2010 war ich zum Praktikum in der Personalstelle und wurde von den beiden Mitarbeiterinnen (mittlerer Dienst und Verwaltungsfachangestellte) ausgefragt über die Zeit der theoretischen Ausbildung. Dabei kamen die beiden darauf, dass ich ja möglicherweise Anspruch auf Trennungsgeld habe. Habe dann auch einen Antrag bekommen, diesen ausgefüllt und Trennungsgeld für beide Abschnitte beantragt. Als ich den abgab, meinte die eine, dass es ihr ja leid tät, dass sie jetzt erst draufkommen, aber ich sei halt die erste Auszubildende mit eigener Wohnung und so etwas hätten sie noch nie gehabt....

Nun habe ich eine Trennungsgeldabrechnung für den 2. Abschnitt bekommen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich für den 1. Abschnitt nichts bekomme, weil der Antrag spätestens ein halbes Jahr nach Beendigung gestellt werden muss (was auch nach Gesetzestext so stimmt) und ich hätte ja den Antrag der Reisekosten falsch ausgefüllt und deshalb wußte die Persostelle letztes Jahr nicht, dass ich auch Anspruch auf Trennungsgeld hätte.

Bin nun etwas unentschlossen, was ich machen soll.
Es ist doch so, dass ich keinen Antrag und auch keine Frist versäumen kann, wenn ich nicht mal weiß, dass ich Anspruch darauf hätte. Hätte ich es gewusst, hätte ich natürlich schon letztes Jahr den Antrag gestellt.
Bin auch der Meinung, dass es nicht Aufgabe eines Auszubildenden ist, der Personalstelle zu sagen, was sie zu tun hat. Bei der Reisekostenabrechnung ging die Initiative ja auch von mir aus. Bin sicher, wenn ich nichts gesagt hätte, würde ich heute noch nichts kriegen.

Wäre für Ratschläge, wie ich mich verhalten soll, dankbar.
Denn mach ich jetzt einen großen Aufstand, kann sich das ja negativ für die Zukunft auswirken, allerdings meine ich, dass es nicht mein Verschulden ist und will eigentlich nicht schweigend die Sache auf sich beruhen lassen.

Vorab schon mal vielen Dank!
Viele Grüße
Cherry

Re: Trennungsgeld Fristversäumnis wegen Anspruchnichtwissen

Verfasst: 19. Apr 2010, 00:02
von Gerda Schwäbel
Cherry hat geschrieben:Es ist doch so, dass ich keinen Antrag und auch keine Frist versäumen kann, wenn ich nicht mal weiß, dass ich Anspruch darauf hätte.
Wäre für Ratschläge, wie ich mich verhalten soll, dankbar.
Mir ist ein solcher Grundsatz bisher nicht begegnet. Ich würde diese Annahme kritisch hinterfragen um festzustellen, ob das nicht nur Wunschdenken ist oder ob ich Unterrichtsstoff eventuell falsch verstanden habe.
Viele Grüße
Gerda

Verfasst: 26. Apr 2010, 16:38
von Früchtchen
Meines Wissens hat jeder Auszubildende die Möglichkeit, sich über Ansprüche bei seiner Reisekostenstelle zu informieren. Wer das nicht tut, aus welchen Gründen auch immer, muß damit leben, daß er Geld verschenkt hat. :oops:
Die relevanten Rechtsgrundlagen sagen nunmal 6 Monate Frist.
Dabei ist es absolut egal, warum und wieso diese Frist nicht eingehalten wird.
Früchtchen

Verfasst: 25. Mai 2010, 11:49
von Thomas
Hallo Cherry,

hast du nie Abordnungen bzw. einen Ausbildungsplan bekommen ?

Da findet man am Ende den Absatz:

" Die reisekostenrechtliche Abfindung richtet sich nach dem Reisekostenrecht des Bundes (BRKG), der Trennungsgeldverordnung (TGV) und den dazu erganngenen Erlassen. Die entsprechenden Belege sind der abrechnenden Stelle innerhalb der gelteneden Ausschlussfristen vorzulegen."
(Hier Reisekosten für Abordnungshin- und rückreisen 6 Monate Trennungsgeld 1 Jahr )

Spätestens da hätte man mal bei der Reisekostenstelle des zuständigen Amtes nachfragen sollen.

BEACHTE :
Bei Trennungsgeld gilt / sollte noch eine Ausschlussfrist von 1 Jahr gelten ! Nur bei reinen Reisekosten 6 Monate.
Falls dies geändert wurde - mich bitte ruhig korrigieren !