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Wechsel von Bundesbeamten

Verfasst: 9. Apr 2010, 12:27
von just_me
Guten Tag,
der Dienstherr der Bundesbeamten ist die Bundesrepublik Deutschland.

Nun zu folgendem exemplarischen Gedankenexperiment:
Wenn ein Bundesbeamter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sich auf eine Stellenanzeige im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bewirbt und eine Zusage vom BMELV erhält......

1) Wie läuft das weitere Verfahren ab?
2) Bekommt der betroffende Bundesbeamte eine neue Ernennungsurkunde oder läuft das ganze Verfahren über eine Versetzung ab?

Vielen Dank für die Antworten.
Just_Me

Verfasst: 9. Apr 2010, 14:18
von registerbeamter
Die Grundzüge des Beamtenrechts werden eigentlich in allen Vorbereitungsdiensten behandelt. Wenn der Dienstherr ein und derselbe bleibt scheidet doch eine Neuernennung aus ergo - Versetzung.

Verfasst: 9. Apr 2010, 17:25
von just_me
Für eine Versetzung ist eine Genehmigung der abgebenden Behörde erforderlich. Wird diese Genehmigung versagt, ist eine Aufnahme der Dienstgeschäfte im Geschäftsbereich des BMELV unmöglich.
Stimmt meine Vermutung ?

Kann ein Bundesbeamter nun die Probezeit im Geschäftsbereich des BMI abwarten und dann sein Dienstverhältnis beenden um ein neue Probezeit bei demselben Dienstherren (aber bei einer anderen Bundesbehörde sprich dem BMELV erneut absolvieren?)

Sprich ist eine Wiederholung der Probezeit bei dem selben Dienstherren (Bundesrepublik Deutschland) möglich oder ,,nimmt man seine Probezeit" bei dem selben Dienstherren immer mit?

Vielen Dank für die Antworten.
Just_me

Verfasst: 9. Apr 2010, 18:14
von alexxag
Das ist verschiedentlich machbar.

Meine beiden Kollegen haben auch von Bund zu Bund gewechselt und da lief es über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, da sich der neue Dienstherr erstmal angucken wollte, wie die beiden sich anstellen. Nach drei Monaten wurden die dann zur neuen Bundesbehörde versetzt.

Das funktioniert aber nur, wenn sich beide Dienstherren einig sind. Sollte es zu Problemen der abgebenden Stelle kommen, dann wird's schwieriger.
Aber eine neue richtige Probezeit gibt es nicht.

Verfasst: 9. Apr 2010, 19:33
von just_me
Welche Möglichkeiten könnte man denn in Erwägung ziehen, wenn sich die abgebende Stelle quer stellt?

P.S.: Das Forum ist echt gut und ich finds schade, dass ich es nicht früher gefunden habe. Hier gibt´s echt viele nützliche Infos.

Verfasst: 9. Apr 2010, 21:02
von just_me
An Alexxag: Du hast geschrieben, dass zwei Kollegen vom Bund zum Bund gewechsel sind. Ist dies bereits während der Probezeit geschehen oder erst nach der Lebenszeitverbeamtung ?