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Lohnt Verbeamtung nach langer Berufspause mit 48 Jahren?

Verfasst: 14. Feb 2010, 17:16
von tabeagruen
:roll:
Ich bin nicht sicher ob sich für mich eine Verbeamtung auch im Hinblick auf die Altersversorgung rechnet. Wer kann helfen? Ich schildere mal kurz meine Situation: Seit 2009 bin ich nach langer Berufspaus (15 Jahre) als Justizangestellte in Niedersachsen tätig. Nun hat man mir die Verbeamtung angeboten (obwohl schon 48 Jahre). Nun bin ich nicht so ganz sicher ob dies für mich noch Vorteile hat. Ich freue mich, wenn sich jemand hier auskennt.

Hilfe wäre ganz toll! :P

Verfasst: 14. Feb 2010, 19:43
von registerbeamter
- das ist ein ganz fachlich schwere Sache.

Ich würde mir schriftlich von BFA und ZVK geben lassen welche Rentenansprüche bisher erworben sind und du bei Regelrenteneintritt erwarten kannst.
Mit diesem Ergebnis soll die Besoldungsstelle einen Versorgungsanspruch für die Beamtenjahre berechnen. Für die Berechnung des Versorgungsanspruch sind die Rentenansprüche wichtig - auch für die Überlegung die Zeiten als Angestellte teilweise auf die Beamtenzeiten anzurechnen. Das alles ist eine komplexe Berechnung mit Verrechung, Überleitung und.. das könnnen wirklich nur Fachleute. Die sollen dir das auch schriftlich geben.

Bedenke bei deiner Überlegung auch die Kosten der Privaten KV oder freiwilligen Migliedschaft der GKV - und stelle die beim Nettovergleich ein.

In der Summe kann man das bei einer späten Verbeamtung wirklich nur Einzelfall bezogen entscheiden ob sich das lohnt oder nicht.

Warum wollen die dich verbeamten ?

Verfasst: 15. Feb 2010, 08:22
von Klaus
Die Verbeamtung ist auf jeden Fall zu empfehlen, denn Du bekommst auf jeden Fall die Mindestversorgung und das ist mehr als Du in den nächsten 17 Jahren an Rentenansprüchen erwerben kannst.

Der Haken ist - wie von registerbeamten schon erwähnt - die private Krankenversicherung. Die Beiträge richten sich nach Eintrittsalter und dürften bei 48 Jahren recht teuer sein. Auch wenn Vorerkrankungen vorhanden, wird es noch teurer. Notfalls nur den Basistarif.