Differenzbetragserstattung Gesetzliche KV und Private KV
Verfasst: 14. Feb 2010, 09:28
Hy zusammen!
Ich bin Beamter auf Wiederruf, im Zusammenhang als Referendar an beruflichen Schulen. In 2005 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall, bei dem ich mir 4 Wirbel (BWK XII - LWK III) gebrochen habe. Dieser Fall wurde von der BG abgeschlossen. In 2008 und 2009 erlitt ich jeweils einen operativ zu behandelnden Bandscheibenvorfall.
Ich habe bei der Sache sehr großes Glück gehabt, denn es blieben weder Lähmungen noch irgendwelche Ausfallerscheinungen noch psychische Probleme zurück, wofür ich auch wirklich sehr dankbar bin. Allerdings benötige ich permanent ein Medikament, welches sich Tilidin (ein Opioid) nennt. Dieses Medikament ist aber auch wirklich alles.
Das Problem was ich nun habe ist, dass mich keine private Krankenversicherung (aus auch für mich nachvollziehbaren betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen) mehr aufnimmt.
Meine Zufriedenheit mit meiner gesetzlichen KV ist auch absolut hervorragend, allerdings bin ich dort freiwillig versichert. D.h. ich muss 150 Euro mehr zahlen, als die Kollegen, die in einer privaten Versicherung versichert sind. Einen Teil der zu viel gezahlten Beiträge würde ich an Beihilfe nur erhalten, wenn ich ärztliche Leistungen in Anspruch nehme. Allerdings besuche ich meinen Arzt nur einmal im Monat um mir das Rezept für das Medikament Tilidin abzuholen, wofür mich dieser weder untersucht noch berät. Die Mitarbeiter (Sprechstundenhilfen) stellen das Rezept nach meiner Krankenakte aus und der Arzt unterschreibt dieses. Das hierfür vom Arzt berechnete Honorar ist nicht erwähnenswert, genauso wie die Beihilfe-Erstattung hierfür. D.h. also, dass ich zum Arzt gehen müsste, obwohl ich keine Erkrankung habe, um wenigstens einen Teil des Differenzbetrages zu erhalten. Das macht keinen Sinn, denn es erhöht die Kosten im Gesundheitswesen sowie der Beihilfe.
Gibt es eine Möglichkeit den Differenzbetrag, den ich selbstverständlich auch nachweisen kann, erstattet zu bekommen?
Es macht wirklich keinen Sinn einen Arzt aufzusuchen, obwohl man keine Beschwerden hat. In der Zeit kann man sich auch den wirklich wichtigen Sachen, nämlich der Unterrichtsplanung und Gestaltung, widmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Beantwortung und Hilfe bzw. Lösung dieses Problems.
Ich bin Beamter auf Wiederruf, im Zusammenhang als Referendar an beruflichen Schulen. In 2005 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall, bei dem ich mir 4 Wirbel (BWK XII - LWK III) gebrochen habe. Dieser Fall wurde von der BG abgeschlossen. In 2008 und 2009 erlitt ich jeweils einen operativ zu behandelnden Bandscheibenvorfall.
Ich habe bei der Sache sehr großes Glück gehabt, denn es blieben weder Lähmungen noch irgendwelche Ausfallerscheinungen noch psychische Probleme zurück, wofür ich auch wirklich sehr dankbar bin. Allerdings benötige ich permanent ein Medikament, welches sich Tilidin (ein Opioid) nennt. Dieses Medikament ist aber auch wirklich alles.
Das Problem was ich nun habe ist, dass mich keine private Krankenversicherung (aus auch für mich nachvollziehbaren betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen) mehr aufnimmt.
Meine Zufriedenheit mit meiner gesetzlichen KV ist auch absolut hervorragend, allerdings bin ich dort freiwillig versichert. D.h. ich muss 150 Euro mehr zahlen, als die Kollegen, die in einer privaten Versicherung versichert sind. Einen Teil der zu viel gezahlten Beiträge würde ich an Beihilfe nur erhalten, wenn ich ärztliche Leistungen in Anspruch nehme. Allerdings besuche ich meinen Arzt nur einmal im Monat um mir das Rezept für das Medikament Tilidin abzuholen, wofür mich dieser weder untersucht noch berät. Die Mitarbeiter (Sprechstundenhilfen) stellen das Rezept nach meiner Krankenakte aus und der Arzt unterschreibt dieses. Das hierfür vom Arzt berechnete Honorar ist nicht erwähnenswert, genauso wie die Beihilfe-Erstattung hierfür. D.h. also, dass ich zum Arzt gehen müsste, obwohl ich keine Erkrankung habe, um wenigstens einen Teil des Differenzbetrages zu erhalten. Das macht keinen Sinn, denn es erhöht die Kosten im Gesundheitswesen sowie der Beihilfe.
Gibt es eine Möglichkeit den Differenzbetrag, den ich selbstverständlich auch nachweisen kann, erstattet zu bekommen?
Es macht wirklich keinen Sinn einen Arzt aufzusuchen, obwohl man keine Beschwerden hat. In der Zeit kann man sich auch den wirklich wichtigen Sachen, nämlich der Unterrichtsplanung und Gestaltung, widmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Beantwortung und Hilfe bzw. Lösung dieses Problems.