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verfallen Pensionsansprüche
Verfasst: 26. Jan 2010, 12:09
von Necke1805
Hallo,
ich hab mal ne Frage:
Wenn man sich in einem anderen Bundesland auf eine andere Stelle (auch Beamter) bewirbt, muß man ja die jetzige Stelle kündigen - soweit ich weiß. Verfallen dann meine Pensionsansprüche und wenn ja, wie hoch werden die bei 11 Jahren Dienst (inkl. Ausbildung) wohl sein???
Danke schonmal

Verfasst: 26. Jan 2010, 13:52
von Gerda Schwäbel
Nein! Man kann ein Beamtenverhältnis nicht kündigen!
Wenn man das Bundesland wechselt, dann geschieht dies regelmäßig im Wege der Versetzung (auf Antrag). Denkbar wäre auch eine Entlassung auf Antrag mit anschließender Neueinstellung durch den neuen Dienstherrn; das kommt aber eher selten vor.
Versorgungsansprüche verfallen in keinem der beiden Fälle. Die Vorzeiten beim ersten Dienstherrn sind dann vom zweiten Dienstherrn zwingend zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Gerda
Verfasst: 27. Jan 2010, 09:59
von Necke1805
Hallo Gerda,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ja sicher, das mit dem "kündigen" war unglücklich ausgedrückt. Es ging mir genau um den Fall, den Du dann noch geschildert hast ... also ich müßte hier in Berlin praktisch um meine Entlassung bitten und ím neuen Bundesland dann neu eingestellt sein. Und der neue Dienstherr übernimmt alle Ansprüche die ich habe, aus dem Verhältnis hier in Berlin, ja???
Weißt Du zufällig, ob man dann auch gleich wieder in seinem Status eingestellt wird (also z. B. Beamtin auf Lebenszeit), oder hat man so eine Art Probezeit??
vielen Dank schonmal

Verfasst: 27. Jan 2010, 10:51
von Gerda Schwäbel
Necke1805 hat geschrieben:Hallo Gerda,
...
Und der neue Dienstherr übernimmt alle Ansprüche die ich habe, aus dem Verhältnis hier in Berlin, ja???
Weißt Du zufällig, ob man dann auch gleich wieder in seinem Status eingestellt wird (also z. B. Beamtin auf Lebenszeit), oder hat man so eine Art Probezeit??
vielen Dank schonmal

Mit der ersten Frage hast Du Dich etwas ungenau ausgedrückt. Der neue Dienstherr übernimmt nicht die bisherigen Ansprüche (kann er nicht, weil es solche versorgungsrechtlich rechtlich noch gar nicht gibt, die entstehen erst später), sondern berücksichtigt die Vorzeiten bei seiner späteren Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit.
Im Ergebnis läuft es aber
versorgungsrechtlich auf das Selbe raus. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Unterschiede beim Urlaubsanspruch und eventuell auch hinsichtlich der Beihilfe (Wartezeiten bei Zahnbehandlungen, Heilkuren ...) bestehen.
Ob Dich der neue Dienstherr als Beamtin auf Lebenszeit einstellt, ist für mich als Außenstehende schwer zu sagen. Wenn ich tippen müsste, dann würde ich zu einem "ja" tendenzieren. Ob die Vorzeiten auf die Probezeit angerechnet werden müssen, oder sollen, oder können, müsste in der Landeslaufbahnverordnung des aufnehmenden Bundeslandes geregelt sein.
Wenn es tatsächlich so praktiziert wird, dann erstaunt mich das schon. Im Falle der versetzung könnte man ja eine Abordnung vorschieben und hätte als neuer Dienstherr so die "Probezeit", um Dich zu testen. Außerdem - aber das ist den Personalstellen häufig gar nicht bekannt - müsste sich das Land Berlin bei dieser Konstellation später nicht an Deinen Versorgungsbezügen beteiligen. Du kämst dem neuen Dienstherrn daher deutlich "teurer" als im Falle der Versetzung. (Aber vielleicht ist das ja gerade der Grund dafür, dass Berlin da nicht mitmacht.)
Viele Grüße
Gerda