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Versorgung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

Verfasst: 26. Nov 2009, 11:58
von Duisburger
Hallo,

bin 54 Jahre alt, 50 % schwerbehindert, habe eine Versorgungsauskunft, dass mir 71,25 % Pension zustehen und wüsste gerne, wie sich die Pension bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand berechnet. Bekomme ich tatsächlich 71,25 % des letzten Netto ? Dann wäre ich ja gut beraten, jetzt in den Ruhestand zu gehen, statt mit 63, wo ich dann, wenn ich richtig informiert bin, ja noch Abschläge von 3,6 % pro Jahr hinnehmen muss, das bis zum 65. Lebensjahr fehlt.
Hat jemand Ahnung, wie sich die Pension momentan mit 54 und nachher mit 63 berechnet ?

Verfasst: 26. Nov 2009, 17:33
von Ossikind
Also so gut kenne ich mich nicht aus, aber mir ist aufgefallen, das du geschrieben hast 71,25 %.
Das kenne ich halt eben zur Zeit, als das max.was zu bekommen ist.
Also sprich, das was du erhälst, wenn du komplett bis zur gesetzlichen Pension hättest Dienst geschoben.
Das heisst aber allerdings bei 40 Dienstjahren !!
Wie gesagt, ich kann mich auch irren, nur mich wundert, das Du mit 54 Jahren. (egal was vorher an Krankheiten usw. war) du jetzt die "relativ" hohe Pension bekommen sollst.
Aber vielleicht melden sich hier noch der eine oder die andere Experte/in.

Verfasst: 27. Nov 2009, 08:31
von Klaus
Muss gestehen, dass ich nicht mehr den Überblick über alle 17 Beamtenversorgungsrechte dieses Landes habe.

Glaube aber zu wissen, dass bundeseinheitlich (noch) gilt:

Pro Dienstjahr 1,79375 Prozent. Nach 40 Dienstjahren sind das max. 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Bei Dir kämen dann noch die Zurechnungszeiten dazu. 2/3 der Zeiten bis zum 60. Lebensjahr gelten als ruhegehaltfähig. Du musst also die zurückgelegten Zeiten plus vier Jahre rechnen x 1,79375. Das ist dann Dein Ruhegehaltssatz.

Damit kannst Du Deine Pension in Euro ausrechnen. Abziehen musst Du dann den Abschlag in Höhe von 3,6 Prozent für jedes Jahr, das Du vor dem 65. in den Ruhestand gehst. Maximal 10,8 Prozent.

Natürlich ist die Wirklichkeit komplizierter. Bei Beamten, die am 31.12.1991 bereits "vorhanden" waren, werden zwei Berechnungen durchgeführt. Einmal die Zeiten bis zum 31.12.1991 nach alten (besseren) Recht. Damals gab es nach eine degressive Ruhegehaltsskala, nach der man den Höchstsatz von 75 Prozent (!) schon nach 35 Dienstjahren erreicht hat. Dann wird gerechnet ab 01.01.1992 mit 1,0 Prozent pro Dienstjahr.

Dem wird das neue Recht mit linearer Ruhegehaltsskala (s.o.) gegenübergestellt. Noch wird die für den Beamten günstigere Variante gewählt...

Inzwischen driftet das aber auch alles auseinander. Habe schon gesehen, dass im Versorgungsrecht des Bundes die Abschläge höher werden. Das hängt auch mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit ab. Die ist ja auch nicht einheitlich geregelt.

Armes Deutschland. arme Beamte... :(

Verfasst: 27. Nov 2009, 08:37
von Klaus
Und der Höchssatz 71,75 Prozent ist natürlich vom letzten Brutto, nicht vom Netto abzgl. 10,8 Prozent.

Verfasst: 1. Dez 2009, 09:59
von Duisburger
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten !

Verfasst: 16. Dez 2009, 19:51
von Kolbe
Das hört sich aber sehr kompliziert an...
Ich hätte dazu auch meine eine Frage:

habe mir meine Pension mal ausrechnen lassen. (Bin 26 Jahre alt). Wenn es so weitergeht, dann würde ich später 1709 Euro brutto bekommen.

1.) Wie würde das aussehen, wenn ich als Schwerbehinderter eher in Pension gehen würde, weil ich Dienstunfähig bin, aufgrund von Krankheit. Die Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass es dann aufgestockt wird. Das bedeutet, dass ich dann z.B. mit 45 Jahren genau so viel bekommen würde, wie mit 65??????

Verfasst: 17. Dez 2009, 10:51
von Klaus
Wohl kaum!

Es gibt Zurechnungszeiten. 2/3 bis zum 60. Lebensjahr. Für Beamte in hohen Positionen eine schöne Sache. Für Beamte darunter nur Kosmetik, da sie ansonsten brutal in Hartz römisch IV fallen würden.

Leider gibt es bereits Beamte im mittleren Dienst, allein mit Kind, die selbst wenn sie aktiv vollzeitbeschäftigt sind, schlechter dastehen, als wenn sie Hartz, oder wie auch immer dieser Brasilien-Flieger heißt, sowieso bekommen würden...