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Reaktivierungsantrag
Verfasst: 22. Nov 2009, 21:59
von feuerdrachin
Guten Abend, ich bin seit 2 Jahren in Frühpension und möchte jetzt einen Reaktivierungsantrag stellen. Nur ich weiß nicht wie ich den formulieren soll. Ich habe schon gegoogelt und nichts gefunden es soll ein Antrag nach § 48 und 35 LBG NRW sein.
Könnte mir evtl jemand weiterhelfen? Danke
Verfasst: 25. Nov 2009, 16:30
von kuddel
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit beantrage ich nach § 35 LBG NRW meine Widerberufung ins Beamtenverhälnis, da mein Dienstfähigkeit Wiederhergestellt ist.
MfG
F...........
Ab zu Post per Einschreiben mit Rückschein zu Dienststelle.
Mehr steht nicht im Gesetzt, alles weiter wird ihnen dann die Verwaltung mitteilen.
Noch ein Tip aus eigener Erfahrung in der Gewerschaft sein oder eine gute Rechtschutz haben, so schnell und Einfach läuft meistens eine Reaktivierung nicht ab.
§ 35 LBG NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Wiederherstellung der DienstfähigkeitBeantragt der Beamte nach Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit, ihn erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen, so ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Der Antrag muss vor Ablauf von fünf Jahren seit Beginn des Ruhestandes und spätestens zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.