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Raus aus dem Schichtdienst

Verfasst: 11. Nov 2009, 19:20
von wesermeister
:shock:

Verfasst: 12. Nov 2009, 15:46
von leonsucher
Wenn die Verwaltung vor Ort nicht will, kannst Du gar nichts machen.
Der Nasenfaktor spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Es sei denn, Du bist schwerbehindert, dann bist Du gut geschützt.
Eine Behinderung unter GDB 50 zählt für die Verwaltung nicht, das sie sich besonders kümmern müßte.
Eine mögliche Gleichstellung haben dann nur sehr wenige Beamte geschafft.

Du kannst Dein übertragenes Amt dann so nicht mehr ausüben, wenn das Anforderungsprofil z.B. Wechselschichtdienst, Führen einer Waffe oder Außendienst verlangt.

Ist ein Punkt nicht mehr gegeben, wird die Verwaltung erstmal warten, bis sich die Sache bessert ( natürlich nicht unendlich ) und der Beamte wieder voll dienstfähig wird.
Dann muss sie nichts tun und hat wenig Ärger, was Allen am liebsten ist.

Wird er es nicht und kommt mit Attesten, werden alle Register gezogen:

Es wird erstmal eine entsprechende Stelle weit vom Wohnort angeboten, damit der Beamte über sein " Tun nachdenkt ". Gleichzeitig versucht man ev. vor Ort einen Dienstposten zu besetzen, der so unbeliebt ist, das man keine Bewerber hat.
Passt dort das Anforderungsprofil halbwegs oder wird es sogar extra darauf zugeschnitten, wird der Beamte sofort dorthin versetzt, obwohl eine Abordnung gereicht hätte, bis eine richtige Tagesdienst - Stelle frei würde.
Nachteil: Der Beamte kommt dort dann nur über den normalen Bewerbungsweg nach Ausschreibungen weg und die Verwaltung hat nach Außen zumindest gehandelt und ihren guten Willen ( sie nennt es Fürsorgepflicht ) demonstriert.

Oder es wird gar keine Stelle angeboten, weil sie angeblich nirgendwo vorhanden ist, nicht geschaffen werden kann ( nicht nachzuweisen ) und die vorübergehende Zurruhesetzung über Amtsarzt und Allem PiPaPo wird in Aussicht gestellt.

Gern werden bei Protest dann auch unterschwellige Kündigungstips verteilt.

Nur echte Hilfe darf man selten erwarten, gerade bei Krankheiten, die man nicht sieht und kein Mitleid erregen................ :?

Verfasst: 13. Nov 2009, 19:58
von wesermeister
Na das sind ja nicht so rosige Aussichten....

Was ist jetzt das Beste? Abwarten und DU verlängern oder was????

Gruss

Verfasst: 14. Nov 2009, 10:03
von leonsucher
Ich würde erst mal das obligatorisch zu führende Krankengespräch ( bei DU über 30 Tage im Jahr ) abwarten. ( falls nicht schon erfolgt )
Dies wird ja schriftlich dem Beamten mitgeteilt und man kann man es mit Termin annehmen oder auch nicht.

Eingerührt wird es von der Personalabteilung der Verwaltung.
Wenn man es annimmt, unbedingt die verbriefte Möglichkeit nutzen, seinen Dienstvorgesetzten und einen Vertreter vom ÖPR dabeizuhaben.

Danach hat man reltativ Klarheit , was die Verwaltung bzw. deren Personalvertreter will und wer was unter Zeugen gesagt hat.
Dann kann man immernoch sehen, wie man weiter vorgehen will.

Verfasst: 9. Dez 2009, 15:59
von schlüsselknecht
Hallo Wesermeister,

ich stand vor etlichen Jahren genau so da. Ich habe alles probiert und dann kam halt eine Krankmeldung nach der anderen, sowie ein längerer Krankenhausaufenthalt.
Anschließend Besuch beim Amtsarzt. Ergebnis: Ich soll mir einen anderen Arbeitsplatz suchen! Danach hieß es abwarten. Dann habe ich mich an den DBB gewandt, da die Fachgewerkschaft "überfordert" war.
Der Jurist des DBB hat dann an die oberste Dienstbehörde geschrieben. Dann gab es noch ein Gespräch beim Personalreferenten und keine zwei Wochen später hatten die eine Stelle in der Verwaltung aus dem Hut gezaubert. Zwar nicht in der selben Anstalt aber immerhin.
Mir geht es jetzt wesentlich besser und die Gesundheit geht nun mal vor :o

Gruß