Wenn die Verwaltung vor Ort nicht will, kannst Du gar nichts machen.
Der Nasenfaktor spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Es sei denn, Du bist schwerbehindert, dann bist Du gut geschützt.
Eine Behinderung unter GDB 50 zählt für die Verwaltung nicht, das sie sich besonders kümmern müßte.
Eine mögliche Gleichstellung haben dann nur sehr wenige Beamte geschafft.
Du kannst Dein übertragenes Amt dann so nicht mehr ausüben, wenn das Anforderungsprofil z.B. Wechselschichtdienst, Führen einer Waffe oder Außendienst verlangt.
Ist ein Punkt nicht mehr gegeben, wird die Verwaltung erstmal warten, bis sich die Sache bessert ( natürlich nicht unendlich ) und der Beamte wieder voll dienstfähig wird.
Dann muss sie nichts tun und hat wenig Ärger, was Allen am liebsten ist.
Wird er es nicht und kommt mit Attesten, werden alle Register gezogen:
Es wird erstmal eine entsprechende Stelle weit vom Wohnort angeboten, damit der Beamte über sein " Tun nachdenkt ". Gleichzeitig versucht man ev. vor Ort einen Dienstposten zu besetzen, der so unbeliebt ist, das man keine Bewerber hat.
Passt dort das Anforderungsprofil halbwegs oder wird es sogar extra darauf zugeschnitten, wird der Beamte sofort dorthin versetzt, obwohl eine Abordnung gereicht hätte, bis eine richtige Tagesdienst - Stelle frei würde.
Nachteil: Der Beamte kommt dort dann nur über den normalen Bewerbungsweg nach Ausschreibungen weg und die Verwaltung hat nach Außen zumindest gehandelt und ihren guten Willen ( sie nennt es Fürsorgepflicht ) demonstriert.
Oder es wird gar keine Stelle angeboten, weil sie angeblich nirgendwo vorhanden ist, nicht geschaffen werden kann ( nicht nachzuweisen ) und die vorübergehende Zurruhesetzung über Amtsarzt und Allem PiPaPo wird in Aussicht gestellt.
Gern werden bei Protest dann auch unterschwellige Kündigungstips verteilt.
Nur echte Hilfe darf man selten erwarten, gerade bei Krankheiten, die man nicht sieht und kein Mitleid erregen................
