Brauch Hilfe! Beamter auf Lebenszeit neues Gesetz
Verfasst: 5. Nov 2009, 17:26
Hallo !
Brauche mal kurz eine Info da ich selber da nicht mehr so ganz durchblicke und ich es auch nicht so mit Gesetzestexten habe.
Ich bin 31 Jahre und Beamter auf Probe (Landesbeamter NRW) und habe meine Probezeit seit September 2009 rum. Laut Personalabteilung ist aber eine Ernennung zum Beamten auf Lebzeit nicht möglich. (Neues Gesetz 1.4.2009) Da die Probezeit dort ja auf drei Jahre angehoben wurde, müsste ich jetzt noch ein Jahr warten.
Stimmt das oder werde ich nach altem Recht behandelt?
DENN LAUT AUSZUG AUS DEM:
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbeamtengesetz - LBG NRW § 128 Abs. 2 LBG
Übergangsregelungen
Diejenigen Probezeitbeamtinnen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (Verkündung im Gesetzesblatt) des neuen LBG bereits in ihrer individuellen Probezeit befinden, beenden diese auch zum vorgesehenen Zeitpunkt. Dies heißt, dass die Neuregelung für sie nicht gilt.
§ 128
Übergang Anstellung
(1) Das Beamtenverhältnis auf Probe ist für Beamte, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieses Gesetzes ihre regelmäßige oder im Einzelfall festgesetzte Probezeit abgeleistet
und sich bewährt, das 27. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln.
(2) Das Beamtenverhältnis auf Probe ist für Beamte, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in der regelmäßigen oder im Einzelfall festgesetzten Probezeit befinden, nach erfolgreichem Abschluss dieser Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln.
Danke für die Antworten !
Brauche mal kurz eine Info da ich selber da nicht mehr so ganz durchblicke und ich es auch nicht so mit Gesetzestexten habe.
Ich bin 31 Jahre und Beamter auf Probe (Landesbeamter NRW) und habe meine Probezeit seit September 2009 rum. Laut Personalabteilung ist aber eine Ernennung zum Beamten auf Lebzeit nicht möglich. (Neues Gesetz 1.4.2009) Da die Probezeit dort ja auf drei Jahre angehoben wurde, müsste ich jetzt noch ein Jahr warten.
Stimmt das oder werde ich nach altem Recht behandelt?
DENN LAUT AUSZUG AUS DEM:
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbeamtengesetz - LBG NRW § 128 Abs. 2 LBG
Übergangsregelungen
Diejenigen Probezeitbeamtinnen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (Verkündung im Gesetzesblatt) des neuen LBG bereits in ihrer individuellen Probezeit befinden, beenden diese auch zum vorgesehenen Zeitpunkt. Dies heißt, dass die Neuregelung für sie nicht gilt.
§ 128
Übergang Anstellung
(1) Das Beamtenverhältnis auf Probe ist für Beamte, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieses Gesetzes ihre regelmäßige oder im Einzelfall festgesetzte Probezeit abgeleistet
und sich bewährt, das 27. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln.
(2) Das Beamtenverhältnis auf Probe ist für Beamte, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in der regelmäßigen oder im Einzelfall festgesetzten Probezeit befinden, nach erfolgreichem Abschluss dieser Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln.
Danke für die Antworten !