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Ausbildung als Verwaltungswirt zum empfehlen oder nicht

Verfasst: 25. Okt 2009, 14:32
von ole
Hi, hätte da mal kurz eine Frage. Meine Freudin hätte die Zusage im nächsten Jahr eine Ausbildung (duales Studium) im gehobenen Dienst zu beginnen. Dies würde sie auch sehr gerne tun. Sie beschäftigt jedoch die Frage, was passieren würde, wenn sie während dieses Ausbildungsverhältnisses (wenn ich es richtig verstanden habe wird ja ein Ausbildungsvertrag geschlossen) schwanger werden würde. Könnte sie dann einfach für ein Jahr unterbrechen, und danach im Anschlussjahr weiter machen und eben in die Klasse darunter im Studiengang? Gäbe es Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb oder wäre die Gemeinde verpflichtet, sie auf jeden Fall weiter zu beschäftigen bis zum Studienende?

Und könnte es Probleme geben, wenn sie nach dem Studium übernommen werden möchte?
Danke schonmal für eure Antworten.

Verfasst: 29. Okt 2009, 06:48
von ole
Kann mir keiner was dazu sagen? :o

Verfasst: 29. Okt 2009, 08:04
von Klaus
Lieber ole, die Frage stellt sich doch auch hier:

Welches Bundesland oder Bund? Wir haben doch mittlerweile 17 unterschiedliche Beamtenrechte in Deutschland...

In Berlin wurden früher die Beamten des gehobenen Dienstes im Rahmen eines Fachhochschulstudiums (Verwaltungswirtschaft) ausgebildet. In den meisten Bundesländern und im Bund ist das heute auch noch so.

Dauer des Studiums drei Jahre. Während dieses Studiums hat man drei Praktika und ist Beamter auf Widerruf. Wird eine Beamtin während des Studiums schwanger, hat sie die üblichen Rechte (Mutterschutz, Elternzeit). Als Beamtin erhält sie während des Mutterschutzes die vollen Bezüge ungekürzt weiter. Wegen der Schwangerschaft darf sie nicht benachteiligt werden.

Nach erfolgreichen Abschluss des Studiums ist das Beamtenverhältnis auf Widerruf beendet. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist üblich und darf wegen des Kindes nicht abgelehnt werden (wär ja auch noch schöner).

Verfasst: 29. Okt 2009, 21:37
von ole
Danke schonmal für die Antwort... das klingt ja gar nicht so schlecht. Es wäre in Thüringen in einer Kommunalverwaltung.