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Nebenberuflich selbständig?

Verfasst: 23. Okt 2009, 09:30
von BeamterNRW
Hallo an alle!

Ich bin z.Zt. als Beamter auf Lebenszeit in NRW beschäftigt und plane mich nach Abschluss meines Studiums selbständig zu machen.

Da ich die Vorteile des sicheren Geldes allerdings nicht missen will, würde ich das ganze gerne nebenberuflich aufbauen. Meine Tätigkeit würde insbesondere Kurse umfassen, die die Bereiche Training, Coaching, Führungskräfte-Trainings und alles rund um die Themen Motivation, Kommunkation, Teamwork etc. betrifft. Diese Kurse würde ich ausschließlich außerhalb der Dienstzeit, also abends oder samstags durchführen.

Kann mir jemand zufällig sagen, ob es überhaupt erlaubt ist, mich nebenberuflich noch selbständig zu machen? Verdienstmöglichkeiten liegen bei ca. ab 100 € / Std. für Vorträge und ab 200 € / Std. aufwärts bei Kursen.
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Std. bei Besoldungsgruppe A 9.

Verfasst: 25. Okt 2009, 14:41
von Columbus
Also ich habe das immer so gehört, dass es grundsätzlich erlaubt ist nebenberuflich noch zu arbeiten. Jedoch musst du das deinem Dienstherren melden und dieser dir eine Genehmigung erteilen. Diese bekommst du nur, wenn für deinen Dienstherren feststeht, dass deine eigentliche Arbeit unter deinem Nebenberuf nicht leidet.

Vielleicht konnte ich dir damit ja ein bischen weiterhelfen, auch wenn ich dir keine zuverlässige Quelle nennen kann.