Behandlung in der Praxis von Verwandten
Verfasst: 13. Okt 2009, 21:44
Hallo,
erstmal guten Tag allerseits; denn ich bin brandneu in diesem Forum.
Jetzt mein Problem:
Nach meinem Kenntnisstand sind Behandlungen durch nahe Verwandte (Eltern oder Kinder) nicht beihilfefähig.
So zumindestens hat mich mein Orthopäde, bei dem ich wegen meiner WDB in Dauerbehandlung bin, schon vor langer Zeit informiert.
Jetzt habe ich mich zu einer Reha-Behandlung nach einer nicht durch die WDB veranlassten Operation angemeldet.
Dort wurde ich aber so informiert:
Es trifft zwar zu, dass eine Behandlung durch nahe Verwandte nicht beihilfefähig ist.
ABER: die Behandlung durch eine fremde Person in der Praxis eines nahen Verwandten IST beihilfefähig; es muss auf der Rechnung nur vermerkt sein:
"Die Behandlung erfolgte durch Herrn XYZ".
Das würde für mich bedeuten, dass ich zur physiotherapeutischen Behandlung nicht mehr 20 km in eine fremde Praxis fahren muss, sondern mich hier am Ort in der Praxis meines Sohnes durch einen seiner angestellten Therapeuten behandeln lassen kann!
Kann mir das jemand bestätigen, möglichst mit Angabe der Stelle im Beihilferecht, wo das geregelt ist?
Herzlichen Dank im Voraus
carlosjonas
erstmal guten Tag allerseits; denn ich bin brandneu in diesem Forum.
Jetzt mein Problem:
Nach meinem Kenntnisstand sind Behandlungen durch nahe Verwandte (Eltern oder Kinder) nicht beihilfefähig.
So zumindestens hat mich mein Orthopäde, bei dem ich wegen meiner WDB in Dauerbehandlung bin, schon vor langer Zeit informiert.
Jetzt habe ich mich zu einer Reha-Behandlung nach einer nicht durch die WDB veranlassten Operation angemeldet.
Dort wurde ich aber so informiert:
Es trifft zwar zu, dass eine Behandlung durch nahe Verwandte nicht beihilfefähig ist.
ABER: die Behandlung durch eine fremde Person in der Praxis eines nahen Verwandten IST beihilfefähig; es muss auf der Rechnung nur vermerkt sein:
"Die Behandlung erfolgte durch Herrn XYZ".
Das würde für mich bedeuten, dass ich zur physiotherapeutischen Behandlung nicht mehr 20 km in eine fremde Praxis fahren muss, sondern mich hier am Ort in der Praxis meines Sohnes durch einen seiner angestellten Therapeuten behandeln lassen kann!
Kann mir das jemand bestätigen, möglichst mit Angabe der Stelle im Beihilferecht, wo das geregelt ist?
Herzlichen Dank im Voraus
carlosjonas