Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?
Verfasst: 13. Okt 2026, 03:06
Hallo zusammen,
ich habe 2015 meine Ausbildung im mittleren Dienst abgeschlossen, bin seit gut zehn Jahren im Dienst und Beamtin auf Lebenszeit.
Vor etwa zwei Jahren war ich knapp ein Jahr erkrankt. Als dort dann das Mobbing auf Grund meiner Erkrankung begann, musste ich nach Genesung unfreiwillig die Dienststelle wechseln. Im neuen Aufgabenbereich bin ich überfordert und diese Arbeit liegt mir absolut nicht; nach der damaligen amtsärztlichen Einschätzung sollte ich dort eigentlich auch nicht eingesetzt werden und ein leidensgerechter Arbeitsplatz / Verweistätigkeit gesucht werden. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass es im Ressort keine andere geeignete Stelle oder Verweistätigkeit gebe.
Jetzt ein Jahr nach dem Wechsel fiel ich wegen einer Sportverletzung drei Monate und zehn Tage aus. Ich teilte mit, dass es sich um eine andere Erkrankung handelt und ich wiederkommen möchte. Unmittelbar nach Eingang dieser Informationen wurde trotzdem ein Amtsarzttermin vereinbart.
Das Schreiben lautet sinngemäß und anonymisiert:
Betreff: AMTSÄRZTLICHE STELLUNGNAHME ZU IHRER DIENSTFÄHIGKEIT
„Sehr geehrte Frau XXX,
ich habe heute bei der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle einen Termin für eine Vorstellung Ihrer Person für [Datum] um [Uhrzeit] in [Ort], Zimmer [Nummer] vereinbart.
Ich bitte Sie, sich rechtzeitig zu diesem Termin bei ... einzufinden.
Gemäß § 45 SGB sind Sie verpflichtet, sich untersuchen zu lassen. Bitte bringen Sie Ihre ärztlichen Befunde mit. Angefallene Fahrtkosten werden erstattet.“
Eine konkrete Begründung oder Angaben zu Art und Umfang der Untersuchung enthält das Schreiben nicht.
Meine Fragen:
Reicht der Betreff „Amtsärztliche Stellungnahme zu Ihrer Dienstfähigkeit“ als Begründung aus?
Müsste das Schreiben konkret erläutern, weshalb Zweifel an meiner Dienstfähigkeit bestehen und welche Untersuchung vorgesehen ist?
Welche Bedeutung hat es, dass die aktuelle Fehlzeit auf einer anderen Erkrankung beruht und die bevorstehende Rückkehr bereits angekündigt war?
Wie kann man die Rechtmäßigkeit prüfen lassen und gegebenenfalls dagegen vorgehen – insbesondere noch vor der Untersuchung?
Kennt sich jemand mit Verweistätigkeiten oder einem Ressortwechsel aus? Besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch darauf oder zumindest auf eine Prüfung, oder hängt das allein vom Willen des Dienstherrn ab?
Besteht ein Anspruch auf eine Umschulung, Qualifizierung oder andere Fördermaßnahmen, um eine gesundheitlich geeignete andere Tätigkeit als Beamtin ausüben zu können?
Ist auch eine geringer bewertete Tätigkeit bei einer anderen Landesbehörde unter Beibehaltung des Statusamts A8 und der entsprechenden Besoldung möglich, wenn gesundheitliche Beschwerden die bisherige Tätigkeit erschweren?
Muss bei einem Ressortwechsel das aufnehmende Ressort zustimmen, oder kann der Dienstherr eine entsprechende Verwendung ressortübergreifend veranlassen?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Stella
ich habe 2015 meine Ausbildung im mittleren Dienst abgeschlossen, bin seit gut zehn Jahren im Dienst und Beamtin auf Lebenszeit.
Vor etwa zwei Jahren war ich knapp ein Jahr erkrankt. Als dort dann das Mobbing auf Grund meiner Erkrankung begann, musste ich nach Genesung unfreiwillig die Dienststelle wechseln. Im neuen Aufgabenbereich bin ich überfordert und diese Arbeit liegt mir absolut nicht; nach der damaligen amtsärztlichen Einschätzung sollte ich dort eigentlich auch nicht eingesetzt werden und ein leidensgerechter Arbeitsplatz / Verweistätigkeit gesucht werden. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass es im Ressort keine andere geeignete Stelle oder Verweistätigkeit gebe.
Jetzt ein Jahr nach dem Wechsel fiel ich wegen einer Sportverletzung drei Monate und zehn Tage aus. Ich teilte mit, dass es sich um eine andere Erkrankung handelt und ich wiederkommen möchte. Unmittelbar nach Eingang dieser Informationen wurde trotzdem ein Amtsarzttermin vereinbart.
Das Schreiben lautet sinngemäß und anonymisiert:
Betreff: AMTSÄRZTLICHE STELLUNGNAHME ZU IHRER DIENSTFÄHIGKEIT
„Sehr geehrte Frau XXX,
ich habe heute bei der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle einen Termin für eine Vorstellung Ihrer Person für [Datum] um [Uhrzeit] in [Ort], Zimmer [Nummer] vereinbart.
Ich bitte Sie, sich rechtzeitig zu diesem Termin bei ... einzufinden.
Gemäß § 45 SGB sind Sie verpflichtet, sich untersuchen zu lassen. Bitte bringen Sie Ihre ärztlichen Befunde mit. Angefallene Fahrtkosten werden erstattet.“
Eine konkrete Begründung oder Angaben zu Art und Umfang der Untersuchung enthält das Schreiben nicht.
Meine Fragen:
Reicht der Betreff „Amtsärztliche Stellungnahme zu Ihrer Dienstfähigkeit“ als Begründung aus?
Müsste das Schreiben konkret erläutern, weshalb Zweifel an meiner Dienstfähigkeit bestehen und welche Untersuchung vorgesehen ist?
Welche Bedeutung hat es, dass die aktuelle Fehlzeit auf einer anderen Erkrankung beruht und die bevorstehende Rückkehr bereits angekündigt war?
Wie kann man die Rechtmäßigkeit prüfen lassen und gegebenenfalls dagegen vorgehen – insbesondere noch vor der Untersuchung?
Kennt sich jemand mit Verweistätigkeiten oder einem Ressortwechsel aus? Besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch darauf oder zumindest auf eine Prüfung, oder hängt das allein vom Willen des Dienstherrn ab?
Besteht ein Anspruch auf eine Umschulung, Qualifizierung oder andere Fördermaßnahmen, um eine gesundheitlich geeignete andere Tätigkeit als Beamtin ausüben zu können?
Ist auch eine geringer bewertete Tätigkeit bei einer anderen Landesbehörde unter Beibehaltung des Statusamts A8 und der entsprechenden Besoldung möglich, wenn gesundheitliche Beschwerden die bisherige Tätigkeit erschweren?
Muss bei einem Ressortwechsel das aufnehmende Ressort zustimmen, oder kann der Dienstherr eine entsprechende Verwendung ressortübergreifend veranlassen?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Stella