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Entlassung als Ruhestandsbeamter
Verfasst: 4. Sep 2026, 10:16
von Windmühle
Hallöchen zusammen,
ich bin vor ein paar Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.
Nun möchte ich mich beruflich neu orientieren, da eine Rückkehr in den Polizeidienst aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen ist.
Ich habe aber noch über 30 Jahre meines Arbeitslebens vor mir und möchte arbeiten, habe jetzt auch eine Ausbildungsstelle gefunden.
Nun steht meine Behörde vor einem Rätsel. Man weiß nicht, ob man einen Beamten im Ruhestand entlassen kann.
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG bezieht sich auf aktive Beamte, das bin ich als Ruhestandsbeamter ja nicht mehr und genau DAS ist jetzt deren Problem.
Hat jemand Erfahrung damit? Ich möchte gern komplett abschließen können.
Grüße
die Windmühle
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Verfasst: 4. Sep 2026, 13:42
von Mainstream1
Du bist doch schon in den Ruhestand entlassen, siehe Urkunde. Da geht nichts mehr, auch nicht "auf Antrag".
Die Aufnahme der Ausbildung hast du ja angezeigt ( ich gehe davon aus, dass es nicht genehmigungspflichtig ist) das erzielte Einkommen ist der Pensionsregelungsbehörde mitzuteilen.
Einmal Ruhestandsbeamter immer Ruhestandsbeamter, es sei denn, man wird irgendwo oder wo man war, erneut ernannt.
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Verfasst: 4. Sep 2026, 18:45
von Manni66
Ich bin auch wegen DU im Ruhestand und habe es auch so verstanden, dass es nicht geht mit der Entlassung.
Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Allerdings kannst du dich auch gut trotzdem deine Ausbildung machen und deinem anderen Beruf nachgehen.
Du musstest halt dem DH mitteilen und der Stelle, die dir Versorgungsbezüge zahlt. Ggf. wird später wenn du nach der Ausbildung mehr verdienst, Dein Einkommen mit dem Ruhegehalt verrechnet.
Und falls das Einkommen wegfällt, bis du abgesichert.
Ich hatte nach meiner DU auch gedacht, ich könnte gesundheitlich mehr und bin doch froh, dass ich das Ruhegehalt habe. Letztlich war ich gesundheitlich doch nicht so belastbar wie gedacht. Und eine Corona-Infektion kurz nach der Versetzung in den Ruhestand hat dazu geführt, dass ich jetzt gar nicht viel arbeiten kann / könnte.
Man weiß nie, was gesundheitlich so um die Ecke kommt.
Ich bin auch noch nicht besonders alt. Bin aber heilfroh, dass ich die Absicherung habe und nur wenig arbeiten muss und da nicht Druck stehe.
Das mit dem inhaltlich abschließen wollen, kann ich gut nachvollziehen aber es ist manchmal auch mehr ein innerlicher Prozess. Ich bin jetzt ein paar Jahre im Ruhestand und konnte innerlich abschließen. Ich habe dienstlich starke Belastungen und schwierige Bedingungen gehabt, die mich gesundheitlich bis heute einschränken. Erst hatte ich auch das Bedürfnis, mich lösen zu wollen. Aber ich bin heilfroh, dass ich das nicht förmlich sondern mit emotionaler Arbeit geschafft. Dass ich das Ruhegehalt habe fühlt sich inzwischen als heilsamer Ausgleich an und schützt mich davor, in eventuellen anderen gesundheitsschädlichen Bedingungen arbeiten zu müssen, um meine Miete zu bezahlen.
Vielleicht kannst du das nach einiger Zeit und mentaler Auseinandersetzung ja auch als Zugewinn von Freiheit erleben. Ging mir jedenfalls so.
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Verfasst: 4. Sep 2026, 19:38
von zeerookah
@Windmühle die Zeit wird es bringen. In 10 Jahren wirst Du es genauso sehen wie @Manni66