VAP Rente, Abfindungszahlung
Verfasst: 30. Aug 2026, 07:45
Hallo,
Ich bin 2018 mit 59 Jahren in den ER gegangen,
Zum 01.02.2026 habe ich die reguläre Altersruhegrenze erreicht (66 Jahre und 2 Monate).
Zu diesem Zeitpunkt habe ich dann die reguläre Rente aus meiner Angestelltenzeit und der davorliegenden kaufm. Ausbildung im Privatunternehem beantragt und auch bekommen. Man hat mir daraufhin meine Pension gekürzt, da ich über 71,75% gekommen wäre.
Gleichzeitig habe ich die VAP Rente für die Zeit 1979 bis 1984 auf den Weg gebracht. Seit 01.11.1984 war ich dann Beamter.
Nun bekomme ich ein Schreiben vom Rentenservice, daß ich wegen Geringfügigkeit (unter 39,55 monatlich) in einer Summe (rd. 4250 Euro) abgefunden werde.
Muss ich da nun was beachten?
Wird das mindernd auf die Pension angerechnet?
Muss ich das dem Finanzamt melden wegen Versteuerung (Altvertragsregelumg)?
Fragen über Fragen.
Gruß
Telekommi
Ich bin 2018 mit 59 Jahren in den ER gegangen,
Zum 01.02.2026 habe ich die reguläre Altersruhegrenze erreicht (66 Jahre und 2 Monate).
Zu diesem Zeitpunkt habe ich dann die reguläre Rente aus meiner Angestelltenzeit und der davorliegenden kaufm. Ausbildung im Privatunternehem beantragt und auch bekommen. Man hat mir daraufhin meine Pension gekürzt, da ich über 71,75% gekommen wäre.
Gleichzeitig habe ich die VAP Rente für die Zeit 1979 bis 1984 auf den Weg gebracht. Seit 01.11.1984 war ich dann Beamter.
Nun bekomme ich ein Schreiben vom Rentenservice, daß ich wegen Geringfügigkeit (unter 39,55 monatlich) in einer Summe (rd. 4250 Euro) abgefunden werde.
Muss ich da nun was beachten?
Wird das mindernd auf die Pension angerechnet?
Muss ich das dem Finanzamt melden wegen Versteuerung (Altvertragsregelumg)?
Fragen über Fragen.
Gruß
Telekommi