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Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 5. Aug 2026, 14:52
von Derrick
Hallo,

habe einen Brief bekommen, wo man von mir über 6.000 Euro zurückverlangt, da angeblich die Fahrrad Gehaltsumwandlung (für das Company-Bike) in den letzten 2 Jahren nicht stattgefunden hätte.

Ich hatte aber auf den Bezügemitteilungen in all den Monaten den Posten "Fahrrad Gehaltsumwandlung" drauf.

Vor ein paar Tagen habe ich auch für 2 Jahre Rückwirkend auf fast 30 Seiten eine Nachberechnung bekommen, da steht auch die Fahrrad Gehaltsumwandlung drauf (Minusbetrag), der gleiche Betrag dann nochmal als Plus mit Posten "Bildung Bruttoüberzahlung). Der Minus und Plusbetrag ist doppelt so hoch wie die Gehaltsumwandlung auf den regulären Bezügemitteilungen.

Wie soll man das jetzt verstehen? Hat jemand was ähnliches erlebt?

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 6. Aug 2026, 07:14
von Mainstream1
Wer macht denn eine Gehaltsumwandlung für ein Bike, das 6.000 Euro in 2 Jahren kostet.?..wenn ich das richtig verstanden habe ?
Da gibt's bei einer Firma ein Leasingsauto zur Privatnutzung.

Wo bleibt da die Wirtschaftlichkeit....einfach mal als Frage zum Verständnis...

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 6. Aug 2026, 08:15
von Derrick
Guten Morgen,

das Fahrrad hat ca. 3.700 gekostet, ich hatte das 26 Monate bis zum Eintritt in den ER.
Jetzt schreibt man, es wäre aufgefallen, dass für die Zeit keine Gehaltsumwandlung stattgefunden hätte. Die Gehaltsumwandlung steht aber auf allen Bezügemitteilungen, allerdings ist mir aufgefallen, das das je ein Plusbetrag von 125 Euro war. Könnte die Rückforderung jetzt darin liegen, dass das ein Minusbetrag hätte sein müssen? Das Gesamtbrutto hat sich mit dem Fahrrad ja erhöht, damit hätte ich keine Steuern gespart sondern zuviel gezahlt.
Man das neu berechnet. Und das mit dem doppelten Betrag, also 250 Euro monatlich, macht dann bei 26 Monaten dann 6.600 Euro.

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 6. Aug 2026, 09:06
von Mainstream1
Nutze das zwar nicht, geht wohl im Bundesbereich nur bei der Telekom und Co., aber m.E. gibt's im Ruhestand - dazu sollte auch der ER rechtlich gehören - keine "Gehalts"Umwandlung mehr, da man ja schon Rubensbezüge erhält.
Insoweit hat man das deswegen vielleicht rückabgewickelt?!
Einfach mal nachfragen, könnte aber so (bis auf die Verdopplung) stimmen. :o

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 6. Aug 2026, 10:38
von Dienstunfall_L
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueck ... 86516.html

Auch wichtig: Wann fand die erste Überzahlung statt?

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 6. Aug 2026, 15:49
von Derrick
also verjährt ist es nicht, da noch keine 3 Jahre.

es ist anscheinend wirklich so, dass man die Gehaltsumwandlung von 125 Euro zum Brutto hinzugezählt hat. Da man diese abziehen hätte müssen ist der Unterschied 250 Euro.
Allerding habe ich dann auch für die 250 Euro zu viel Einkommenssteuer etc. entrichtet. Das hat man in der Rückforderung nicht mit einbezogen, da man 26 Monate je 250 Euro zurückfordert. Die dürften doch nur den Netto-Betrag zurückfordern.....?

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 6. Aug 2026, 17:29
von Mainstream1
Bei mir wurden Rückrechnungen auch immer steuerlich "verhackstückt".
Bei Gehaltsumwandlung fällt doch aber m.E. keine Steuer auf den entsprechenden Betrag an? Dann gibt's auch keine Rückrechnung.
Da hilft nur eine Mail an die Bezügestelle....

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 6. Aug 2026, 21:08
von Derrick
Ich hab schnon eine Mail abgesetzt, mal schauen, wann ich da eine Rückmeldung bekomme.

Die Gehaltsumwandlung Jobbike soll ja das Steuerbrutto senken, damit man eben weniger Steuer zahlt. Wenn das Steuerbrutto allerdings durch den Jobbike-Betrag erhöht wurde, fallen doch auf das erhöhte Steuerbrutto auch Steuern an.

Mal ein fiktives Beispiel:

Brutto 5000 Euro - Gehaltsumwandlung 125 Euro = Steuerbrutto 4875. Bei fiktiven 20% Lohnsteuer würden da 25 Euro weniger Steuer anfallen. Das ist ja eigentlich auch das Konzept für das Jobbike.

Wenn man die 150 Euro nicht abgezogen sondern falscherweise draufgerechnet hat, macht der Unterschied 250 Euro, gleichzeitig zahle ich aber dann 50 Euro zusätzliche Steuern.

Bei der Überzahlung von 250 Euro dürfte man ja dann nicht die vollen 250 Euro zurückverlangen, sondern man müsste meinen steuerlichen Schaden durch den Fehler abziehen, sprich "nur" 200 Euro zurückverlangen dürfen.

Oder sehe ich da was falsch?

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 6. Aug 2026, 21:53
von Dienstunfall_L
Du könntest versuchen, das zu verhandeln oder abzuwehren wie im verlinkten Beitrag skizziert.
Ansonsten sind die steuerlichen Dinge über die Steuererklärung zu regeln.

Dass du zusätzlich zum Rad 125 € erhalten hast, hätte dir auffallen können. Wenn nicht, braucht das eine plausible Erklärung (nicht uns gegenüber).

Re: Rückforderung Entgelt für Gehaltsumwandlung

Verfasst: 7. Aug 2026, 08:31
von Derrick
Tja, natürlich muss ich mich da auch an die eigene Nase fassen, weil ich da nicht so genau geschaut habe. Aber der grundlegende Fehler war ja bei der Telekom.

Ich sehe auch ein, dass ich da eine Rückzahlung machen muss, nur nicht bezüglich der Steuern. Für 2024 und auch für 2025 ist die Steuererklärung schon gemacht und die Einreichungsfristen beim Finanzamt auch abgelaufen. Man konnte mir da auch nicht sagen, ob ich da wieder an meine zu viel gezahlten Steuern für 2024 und 2025 komme. Das will man aber klären und mich informieren.
Und wenn man das wieder aufrollen sollte, habe ich ja auch keine aktualisierte Jahressteuerbescheinigung, sondern nur monatliche Rückrechnungen in denen nur die Gehaltsumwandlung steht, aber nicht die kompletten Zahlen wie Bruttogehalt, Lohnsteuer, etc.