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Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 00:17
von Metro
Ich habe inzwischen Erfahrungen mit der Begutachtung per Videocall sammeln dürfen, falls jemand dazu Fragen hat, beantworte ich die gern.
Wie ist denn Eure Erfahrung mit der Begutachtung der Dienst(un)fähigkeit nach x Jahren: Wurde Euch im Anschluss das Gutachten mit übersendet oder kam nur der Bescheid der BAnstPT, ob weiterhin DU besteht? War der Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?
Gibt es noch jemanden, der sich in den Jahren vor der Untersuchung irgendwann nicht mehr ärztlich weiterbetreuen ließ (z.B. weil austherapiert)? Stand in Eurem Bescheid drin, dass bei der nächsten Untersuchung (in 2 Jahren) nachgewiesen werden muss, dass alles zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit unternommen wurde (sprich: geh zum Arzt!), gefolgt von wohlmeindenen Erläuterungen zu diesbezüglichen Disziplinarverfahren?

Ich verfolge ja alles, was es zu meinem gesundheitlichen Thema gibt, aber bis da was erfunden ist, halte ich es für völlig zwecklos und es widerstrebt mir, einem Arzt Zeit zu stehlen, denn der kann mir auch nicht helfen.
Bin dankbar für jeden Rat
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 00:41
von Dienstunfall_L
Wurde Euch im Anschluss das Gutachten mit übersendet oder kam nur der Bescheid der BAnstPT, ob weiterhin DU besteht?
Miir, nicht BAnstPT, wurde immer das Gutachten zur Kenntnisnahme zugesandt, wenn es der Behörde geschickt wurde.
Wenn man es nicht erhält, fordert man eine Kopie bei der Stelle an, die das Gutachten beauftragt hat.
War der Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?
Bei mir war nicht jeder Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Das verschafft einem mehr Zeit, denn in dem Fall verlängert sich die Widerspruchsfrist und beträgt dann 12 Monate.
In meinen Bescheiden gab es tw. die Empfehlung, bestimmte Maßnahmen zu unternehmen. Es waren aber nur Empfehlungen. Später wurde abgefragt, ob ich denen gefolgt bin. Den Hinweis auf mögliche Disziplinarverfahren bei Nichtbefolgung gab es bei mir nicht. Wenn dieser Hinweis gegeben wird, ist das ernst zu nehmen. Ob ein Arzt helfen kann, ist dafür nebensächlich.
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 01:03
von Metro
Danke für die rasche Antwort.
Weder bei meiner Zurruhesetzung noch sonst irgendwann gab es gutachterliche Empfehlungen. Dass man sich an die halten müsste, ist klar. Aber es gab halt nie welche. Gerade deshalb erstaunt mich der Tenor des Schreibens so.
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 03:19
von Dienstunfall_L
Bei mir waren es Empfehlungen in den Bescheiden (also nicht nur gutachterliche Empfehlung).
Stand bei dir keine konkrete Empfehlung, sondern nur der Hinweis, dass du alles zur Wiederherstellung der DF unternehmen musst ohne konkrete „Aufforderung“, was du umsetzen sollst? Das lässt viel Spielraum. Und es sagt nicht mehr aus als durch Gesetz ohnehin geregelt, das betrifft auch die Konsequenz bei Zuwiderhandeln.
Dann stand in deinem Bescheid nichts vom regelmäßigen Arztbesuch?
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 09:39
von Hessen63
Bei meiner zweiten Untersuchung nach der Kur 2010 wurde mir fachärztliche Behandlung empfohlen, also Neurologie. Dies wurde dann immer wieder übernommen bzw. mir persönlich gesagt.
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 12:03
von Metro
Dienstunfall_L hat geschrieben: 5. Aug 2026, 03:19
Bei mir waren es Empfehlungen in den Bescheiden (also nicht nur gutachterliche Empfehlung).
Stand bei dir keine konkrete Empfehlung, sondern nur der Hinweis, dass du alles zur Wiederherstellung der DF unternehmen musst ohne konkrete „Aufforderung“, was du umsetzen sollst? Das lässt viel Spielraum. Und es sagt nicht mehr aus als durch Gesetz ohnehin geregelt, das betrifft auch die Konsequenz bei Zuwiderhandeln.
Dann stand in deinem Bescheid nichts vom regelmäßigen Arztbesuch?
Es kommt erst ein Absatz mit Allgemeinplätzen (Verpflichtung, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um wiederhergestellt zu werden). Dann der Hinweis auf die Verpflichtung, rechtmäßigen Anordnungen und Aufforderungen Folge zu leisten.
Dann ein
fett gedruckter Absatz, Zusammenfassung: Bei der nächsten Begutachtung muss nachgewiesen werden, welche Bemühungen unternommen wurden. Empfehlung, aussagekräftige ärztliche Unterlagen vorzulegen, aus denen das Ergreifen angemessener Maßnahmen hervorgeht, z.B. durch fachärztl. Behandlung. Nochmal der Satz: Erfüllung der Mitwirkungspflichten wird bei der nächsten Untersuchung überprüft. Ende Fettdruck.
Es folgt ein Absatz mit vorsorglichem Hinweis auf Dienstvergehen/Disziplinarverfahren.
Das Schreiben enthält keinerlei Aussage darüber, welcher Facharzt aufgesucht werden sollte noch wie oft dieser zu konsultieren ist, damit es als ausreichend angesehen wird, es stehen keinerlei Behandlungsempfehlungen oder sonstige Vorschläge drin, geschweige denn eine Aussage, was in meinem Fall als angemessen und zumutbar angesehen wird.
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 13:30
von Dienstunfall_L
Daraus würde ich folgern, dass es sinnvoll wäre, regelmäßig / einmal im Quartal / einmal im halben Jahr zum Facharzt (s.u.) zu gehen und Tagebuch zu führen (s.u.).
Die Facharztrichtung ergibt sich aus den Gründen der Dienstunfähigkeit (orthopädisch, psychisch, internistisch, …). Besuch protokollieren, evtl. gegenzeichnen lassen, Bericht mitgeben lassen. Je nach Krankheit könnte auch Therapie o.a. statt Arztbesuch die passende Bemühung zur Wiederherstellung der DF darstellen, dann entsprechend verfahren, dokumentieren etc. Auch können je nach Krankheit Eigenübungen (die vorher in Therapie vermittelt wurden) die passende Bemühung sein. Dann darüber Tagebuch führen. Oder ein Mix aus allem (Arzt, Therapie, Eigenübungen). Medikationsplan gehört je nach Sachlage auch dazu. Quittungen sammeln. Hauptsache, es gibt Bemühungen und die Dokumentation darüber.
Das Schreiben enthält keinerlei Aussage darüber, welcher Facharzt aufgesucht werden sollte noch wie oft dieser zu konsultieren ist, damit es als ausreichend angesehen wird, es stehen keinerlei Behandlungsempfehlungen oder sonstige Vorschläge drin
Je offener das formuliert und je weniger vorgegeben ist, desto schwieriger wird es sein, ein Diszi aus deinem Verhalten abzuleiten. Nur null Bemühungen oder der Krankheit schadendes Verhalten machen dich angreifbar.
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 13:58
von Metro
Danke Dir für Deine Einschätzung.
Das Problem ist, dass ich ja nicht deshalb nicht mehr zum Arzt gegangen bin, weil ich die Erkrankung so gern mag und einfach behalten möchte, sondern weil das jahrelange Rennen zu Ärzten und Therapien und Umstellungen nichts gebracht hat (außer zusätzlichem Stress, Frust und Kosten). Selbst die auf das Problem spezialisierte Klinik, deren top-aktuell gehaltene Homepage ich genau wie die sonstige Berichterstattung zu dem Thema verfolge, bietet keine Therapieansätze, deren Ausprobieren ich auch nur ansatzweise noch für zumutbar oder angemessen halten würde (ich nehme jedenfalls an, dass man auch im Beamtenverhältnis nicht zu experimentellen Therapien verpflichtet werden kann?).
Deshalb sehe ich überhaupt keinen Sinn darin, wieder zum Arzt zu gehen. Was mich befremdet, ist einerseits der Nachdruck in dem Schreiben, andererseits die völlige Unbestimmtheit der Aufforderung. Dabei gehe ich davon aus, dass der Gutachter doch wohl etwas empfohlen hätte, was er für geeignet hält, wenn ihm denn etwas dazu eingefallen wäre. Ich gehe davon aus, dass er keine Empfehlungen gegeben hat. Gehe ich nun 1x jährlich irgendwohin, damit der Bürokratie genüge getan ist oder 2x oder jedes Quartal oder monatlich? Gibt es da Erfahrungswerte? Muss man einer derart unbestimmten, nebulösen Aufforderung überhaupt nachkommen?
Was Du Null-Bemühen nennst, ist der langjährigen Erfahrung geschuldet, dass genau der hier geforderte Aktionismus das Bestehende verschlimmert ...
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 14:17
von Dienstunfall_L
Nein, man kann dich nicht verpflichten, an Experimenten teilzunehmen.
Fordere das Gutachten an, dann musst du über dessen Inhalt nicht rätseln.
Ich verstehe Frust, würde aber einen Weg suchen, der dich wenig belastet und gleichzeitig dem Anspruch genüge tut. Einige Möglickeiten habe ich dir als Beispiele aufgezeichnet. Das war allgemein, weil individuelle Situation unbekannt. Wenn du konkreter planen willst, schick mir eine PN.
Re: Begutachtung per Videocall, Einsichtnahme DU-Gutachten
Verfasst: 5. Aug 2026, 14:52
von Metro
Nochmals lieben Dank für alle Antworten, ich warte auf das Gutachten und gucke dann weiter. Auf jeden Fall ist finde ich es immer wieder hilfreich, diese Dinge hier aufschreiben zu dürfen und Rat zu bekommen.