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Elternzeit unterbrochen wg. Mutterschutz, kein Antrag auf Übertragung gestellt

Verfasst: 24. Jul 2026, 23:24
von XXX_1988
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Ich bin Landesbeamtin in Nürnberg (Justiz) und hatte nach meinem ersten Kind Elternzeit für 3 Jahre angemeldet. Als es 2 Jahre alt war, ging der Mutterschutz für mein 2. Kind los und ich wurde von meiner Behörde angeschrieben, dass ich meine Elternzeit verkürzen solle. Dies habe ich getan. Nach dem Mutterschutz ging dann die Elternzeit für Kind 2 los.

Ich hatte mir nun überlegt, nach der EZ von Kind 2 direkt die verbliebene EZ dranzuhängen und habe mich deswegen näher mit dem Thema befasst.

Mir war leider überhaupt nicht klar, dass ich scheinbar einen Antrag auf Bewilligung stellen muss, wenn ich die EZ nach dem 3. Lebensjahr nehmen möchte. Diese Frist wäre bei mir ja leider schon vorbei.

Nun meine Frage:
Wie wird das bei euch gehandhabt? Ist dieser Antrag auf Übertragung zwingend notwendig gewesen?

Vielen Dank schon mal und LG

XXX_1988