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Beihilfe Datenschutz und Aufbewahrung

Verfasst: 29. Apr 2026, 16:47
von Bessy
Hallo 🙋🏼‍♀️

Ich habe mal eine Frage zu der Beihilfe Schleswig-Holstein.

Wie sieht es dort mit der Aufbewahrung der Arztrechnung aus, die ich per App einreiche? Auf der Seite der Beihilfe steht, dass ich diese nach Bescheid vernichten darf. Stimmt das? Gibt es keine nachträglichen Prüfung oder Revision in Schleswig-Holstein? Ich habe die Unterlagen nach Bescheid vernichtet und bekomme jetzt doch etwas Angst 😱

Und wie sieht das mit dem Datenschutz aus? Wie lange werden die Scans aufbewahrt? Das Thema kam bei mir an der Schule auf, dass diese angeblich auch kurz nach Bescheid vernichtet werden. Ich kann mir das kaum vorstellen…

Weiß da jemand etwas drüber?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.