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Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 7. Apr 2026, 20:09
von Manfred1968
Hallo! Die Materie Pension ist nicht einfach zu ergründen, es gibt ja anscheinend so gut wie keine Beratung Möglichkeiten. Inzwischen habe ich aber festgestellt, dass auch meine Ausbildung bei gleicher Behörde mit als Zeit dazu zählt, die 45 Jahre zu erreichen, die für eine Pension ohne Abschläge zu erreichen. Wenn ich also nicht mit 65 Jahren in Rente gehen möchte, ohne Abschläge, sondern zwei Jahre früher mit 63, ist dann dies möglich mit Abschlägen von 7,2 % für zwei Jahre unter der Grenze von 65 Jahren? Oder schließt eine Pension mit 65 Jahren nach 45 Dienstjahren ohne Abschläge eine zusätzliche frühere Pensionierung unter Einnahme von Abschlägen aus?
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 7. Apr 2026, 20:32
von Mainstream1
Nein, dann wird von 63 auf z.B. 67 Jahre (ab Jahrgang 1964, sonst 2 oder 4 oder 6 Monate weniger als 67, je nach Jahrgang 1963, 1962 oder 1961) gerechnet, (es ist also etstmal egal, ob die 45 Jahre erreicht sind, allein darauf kommt es nicht an)
Steht aber alles im Gesetz und Beamtenrecht ist normalerweise Gegenstand der Ausbildung.
Ungerecht?Ja, komisch ist Ist aber so. Auch höchstrichterlich bestätigt.
Also, noch bis 65 Dienst schieben, auch wenn's dann mehr als 45 Dienstjahre sind, wenn es keine Abzüge geben soll.
Bei Schwerbehinderung (ab 50%) gelten andere Regelungen, vor 65 geht's da aber auch nicht ohne Abschlag, allerdings wird der dann u.a. nur bis zum 65 Lebensjahr berechnet.
Die besseren Regelungen für die Jahrgänge bis 1963 in der Rente, die 2014 eingeführt wurden, wurden nicht auf die Beamten übertragen!, (sogenannte "Rente mit 63 plus x bei 45 Beitragsjahren").
Übrigens: wer weiß, wie das ab 2027 noch alles gesetzlich verschlechtert wird im Zuge der "Reform der Alterssicherungen".
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 7. Apr 2026, 21:56
von Dienstunfall_L
… ist dann dies möglich mit Abschlägen von 7,2 % für zwei Jahre …
Beachte, dass die Abschläge für die gesamte Pensionzeit gelten.
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 7. Apr 2026, 23:16
von Manfred1968
Mir ist klar, dass die Abschläge endgültig und für die gesamte Lebenszeit gelten. Für mich ist nur wichtig, ich weiß, dass ich mit 65 nach 45 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen kann. Mich interessiert eigentlich hauptsächlich, ob ich hingehen kann und sagen kann okay, ich möchte mit 63 Jahren in Pension gehen und nehme dafür 7,2 % Abschläge hin, gerechnet, also von 65 Jahren und nicht von 67 Jahren. Eine Bestätigung habe ich schon, dass meine Ausbildung gleichen öffentlichen Dienst für die 45 Jahre mitgezählt wird.
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 8. Apr 2026, 03:01
von Mainstream1
Das geht nicht, da dann nicht bis 65, sondern bis 67 gerechnet wird. Ausgenommen Schwerbehinderung ab 50%, dann wird bis 65 gerechnet.
Hatte ich auch schon ausgeführt. Die obige Rechnung gilt uneingeschränkt ab Jahrgang 1964:
Im Beispiel also mit 63 auf Antrag in Ruhestand, dann werden eben 14,4% gekürzt und nicht weniger. Es werden also von 63 bis 67 die Kürzungsmonate berechnet, egal ob man 40 oder 45 ff... Dienstjahre hat, wenn man mit 63 geht.
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 8. Apr 2026, 20:07
von Gelöschter User 15292
Guten Abend

Ist es nicht "irgendwie" egal ? Und ja SgB habe ich auch. Mein Ziel: Ich bleibe -> bis ich "rausgeschmissen" werde. Punkt. Bis dahin "voller Einsatz".
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 11. Apr 2026, 05:25
von 1000Baht
Dienstunfall_L hat geschrieben: 7. Apr 2026, 21:56
Beachte, dass die Abschläge für die gesamte Pensionzeit gelten.
Manfred1968 hat geschrieben: 7. Apr 2026, 23:16
Mir ist klar, dass die Abschläge endgültig und für die gesamte Lebenszeit gelten.
Und dazu dynamisch sind und mit jeder Anpassung der Versorgungsbezüge steigt der Abschlagsbetrag auch entsprechend an!
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 11. Apr 2026, 19:30
von AndyO
Ich möchte dann zu der hervorragenden Gesundheit mit 63 gratulieren! Wäre das nicht so wäre mit 63 und >40 Dienstjahren ja die ungekürzte Pension möglich. Wer in dem Alter so fit ist das er keine gesundheitlichen Mängel hat ist wirklich beneidenswert.
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 12. Apr 2026, 20:39
von Gelöschter User 15292
So!Hier geht es um "full House". Punkt. Also.........
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 13. Apr 2026, 16:08
von AndyO
megamike hat geschrieben: 12. Apr 2026, 20:39
So!Hier geht es um "full House". Punkt. Also.........
Was soll denn "full House" sein? Vollpension? Der Thread-Ersteller schriebt von Pensionsabschlägen und nicht von noch zu erreichender Vollpension. Und die Abschläge lassen sich mit DDU älter 63 halt umgehen.
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 13. Apr 2026, 19:40
von Gelöschter User 15292
Danke Dir für die Klarstellung. Nun ja "umgehen" klingt für mich nach = bin bin nicht mehr bereit alles zu geben. Gut. Das entscheidet jeder für sich.
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 14. Apr 2026, 09:41
von AndyO
megamike hat geschrieben: 13. Apr 2026, 19:40
Danke Dir für die Klarstellung. Nun ja "umgehen" klingt für mich nach = bin bin nicht mehr bereit alles zu geben. Gut. Das entscheidet jeder für sich.
Einer von Zehn bringt mit 60zig noch gemittelte 100%. Die Mär vom "Löffelchen so schön halten" findet dann ihr Ende. Vo daher ist das was man bringt ohnehin nicht die 100% eines 35jährigen. Schauen se sich im Wartezimmer vom Urologen um was da im Altersschnitt sitzt. Und das soll jeder selbst entscheiden ob er dagegen auf der Arbeit ankämpfen will oder nicht.
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 14. Apr 2026, 15:55
von Pipapo
@AndyO
du solltest nicht von dir auf andere schließen.
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 23. Jun 2026, 13:10
von RED-SECTOR
Nun liegt ja der Entwurf zur Rentenreform auf dem Tisch.
Demnach soll die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lj vollendet haben und 45 Jahre arbeiteten, entfallen. Das dürfte der § 38 SGB VI sein. Für uns Bundesbeamte gilt, meiner Recherche nach, der § 14 (3) BeamtVG analog.
Wenn das so kommt, heißt es für mich: Statt auf Antrag abschlagsfrei mit 65 nach 45 Dienstjahren, jetzt Regelaltersgrenze für meinen Jahrgang mit 67,5.
Ich hoffe, dass das nur ein schlechter Traum ist... Oder?
Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?
Verfasst: 23. Jun 2026, 18:23
von mroe2016
RED-SECTOR hat geschrieben: 23. Jun 2026, 13:10
Nun liegt ja der Entwurf zur Rentenreform auf dem Tisch.
Demnach soll die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lj vollendet haben und 45 Jahre arbeiteten, entfallen. Das dürfte der § 38 SGB VI sein. Für uns Bundesbeamte gilt, meiner Recherche nach, der § 14 (3) BeamtVG analog.
Wenn das so kommt, heißt es für mich: Statt auf Antrag abschlagsfrei mit 65 nach 45 Dienstjahren, jetzt Regelaltersgrenze für meinen Jahrgang mit 67,5.
Ich hoffe, dass das nur ein schlechter Traum ist... Oder?
Beim ZDF kann man sich die Vorschläge der Kommission runterladen, beim Pkt 23 steht etwas zum Thema Beamte.