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Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

Verfasst: 7. Apr 2026, 20:09
von Manfred1968
Hallo! Die Materie Pension ist nicht einfach zu ergründen, es gibt ja anscheinend so gut wie keine Beratung Möglichkeiten. Inzwischen habe ich aber festgestellt, dass auch meine Ausbildung bei gleicher Behörde mit als Zeit dazu zählt, die 45 Jahre zu erreichen, die für eine Pension ohne Abschläge zu erreichen. Wenn ich also nicht mit 65 Jahren in Rente gehen möchte, ohne Abschläge, sondern zwei Jahre früher mit 63, ist dann dies möglich mit Abschlägen von 7,2 % für zwei Jahre unter der Grenze von 65 Jahren? Oder schließt eine Pension mit 65 Jahren nach 45 Dienstjahren ohne Abschläge eine zusätzliche frühere Pensionierung unter Einnahme von Abschlägen aus?

Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

Verfasst: 7. Apr 2026, 20:32
von Mainstream1
Nein, dann wird von 63 auf z.B. 67 Jahre (ab Jahrgang 1964, sonst 2 oder 4 oder 6 Monate weniger als 67, je nach Jahrgang 1963, 1962 oder 1961) gerechnet, (es ist also etstmal egal, ob die 45 Jahre erreicht sind, allein darauf kommt es nicht an)
Steht aber alles im Gesetz und Beamtenrecht ist normalerweise Gegenstand der Ausbildung.
Ungerecht?Ja, komisch ist Ist aber so. Auch höchstrichterlich bestätigt.
Also, noch bis 65 Dienst schieben, auch wenn's dann mehr als 45 Dienstjahre sind, wenn es keine Abzüge geben soll.
Bei Schwerbehinderung (ab 50%) gelten andere Regelungen, vor 65 geht's da aber auch nicht ohne Abschlag, allerdings wird der dann u.a. nur bis zum 65 Lebensjahr berechnet.
Die besseren Regelungen für die Jahrgänge bis 1963 in der Rente, die 2014 eingeführt wurden, wurden nicht auf die Beamten übertragen!, (sogenannte "Rente mit 63 plus x bei 45 Beitragsjahren").

Übrigens: wer weiß, wie das ab 2027 noch alles gesetzlich verschlechtert wird im Zuge der "Reform der Alterssicherungen".

Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

Verfasst: 7. Apr 2026, 21:56
von Dienstunfall_L
… ist dann dies möglich mit Abschlägen von 7,2 % für zwei Jahre
Beachte, dass die Abschläge für die gesamte Pensionzeit gelten.

Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

Verfasst: 7. Apr 2026, 23:16
von Manfred1968
Mir ist klar, dass die Abschläge endgültig und für die gesamte Lebenszeit gelten. Für mich ist nur wichtig, ich weiß, dass ich mit 65 nach 45 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen kann. Mich interessiert eigentlich hauptsächlich, ob ich hingehen kann und sagen kann okay, ich möchte mit 63 Jahren in Pension gehen und nehme dafür 7,2 % Abschläge hin, gerechnet, also von 65 Jahren und nicht von 67 Jahren. Eine Bestätigung habe ich schon, dass meine Ausbildung gleichen öffentlichen Dienst für die 45 Jahre mitgezählt wird.

Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

Verfasst: 8. Apr 2026, 03:01
von Mainstream1
Das geht nicht, da dann nicht bis 65, sondern bis 67 gerechnet wird. Ausgenommen Schwerbehinderung ab 50%, dann wird bis 65 gerechnet.
Hatte ich auch schon ausgeführt. Die obige Rechnung gilt uneingeschränkt ab Jahrgang 1964:
Im Beispiel also mit 63 auf Antrag in Ruhestand, dann werden eben 14,4% gekürzt und nicht weniger. Es werden also von 63 bis 67 die Kürzungsmonate berechnet, egal ob man 40 oder 45 ff... Dienstjahre hat, wenn man mit 63 geht.